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Wir befinden uns im Jahr 1964 - Grundigs Aufstieg ging weiter

Das westdeutsche Wirtschaftwunder war nach wie vor in vollem Gange und Max Grundig ließ ein neues Gerät nach dem anderen erfinden bzw. entwickeln und fast jedes Modell bzw. Gerät bis auf das Bildtelefon wurde ein Renner. Die Grundig Fernaugen verbreiteten sich rasend schnell über die ganze Welt, es war echte deutsche Ingenieurleistung am Amazonas, in der Arktis wie in den Wüstengebieten in Nord-Afrika und auch in Arizona und Nevada. Die Amerikaner kamen gar nicht so schnell hinterher. Werfen sie einen Blick in die Zeitzeugengeschichte von Herrn Heinz O. Schleusner aus Südamerika.

Grundig Service über die Vertriebsniederlassungen

Wie bereits angedeutet, unterstütze Max Grundg seine Profi-Händler mit werkseigenen Technikern, die von den Niedrlassungen angefordert werden konnten.

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Montage- und Service-Bedingungen

für das Inland gültig ab 1. Januar 1964.
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Präambel

Die Montage- und Service-Leistungen verrechnen wir nach Kostenanfall. Angaben über geschätzte Kosten sind in jedem Falle unverbindlich und Angaben über die voraussichtliche Zeitdauer der Arbeiten nur angenähert maßgebend. Wir berechnen bis auf Widerruf auf Grund der vom Besteller bestätigten Stundennachweise folgende Sätze:
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1. Arbeits-, Warte- und Wegzeit

Die normale Arbeitszeit richtet sich nach dem jeweils gültigen Manteltarif. Als Stundensätze kommen in Anrechnung:

a) bei Montageinspektion und Montage:

für den Spezialingenieur .... je Std. DM 12.-
für den Montageingenieur ... je Std. DM 8,50
für den Montagemeister .... je Std. DM 7,70
für den Monteur........je Std. DM 5,60

b) bei Reparaturen........je Std. DM 12,-

die für Reise- und Wartezeiten aufgewendeten Stunden nach obigen Sätzen berechnen wir nach tatsächlichem Aufwand.

Überstundenzuschläge für Mehrarbeit:
für die ersten 10 Überstunden . . . 25% Zuschlag
ab der 11. Überstunde ......50% Zuschlag
für Nachtarbeit ab 20 Uhr bis 6 Uhr,
an Sonntagen, ferner am 24. und
31. Dezember von 14-20 Uhr . . . 50% Zuschlag
an gesetzlichen Feiertagen, am Oster- und Pfingstsonntag sowie am 24. und
31. Dezember ab 20 Uhr.....100% Zuschlag

Bei Arbeiten in stark verschmutzten und gesundheitsschädlichen Räumen
berechnen wir ..........15% Zuschlag
Für Arbeiten unter Tage berechnen wir 25% Zuschlag
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2. Auslösung

a) Die Tagesauslösung beträgt für jeden angefangenen und vollen Tag, auch für
arbeitsfreie Sonnabende und Sonntage DM 22.-
für den Spezialingenieur .......DM 22.-
b) Übernachtungskosten (ohne Frühstück) berechnen wir in Höhe der angefallenen Kosten.
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3. Reisekosten

Als Reisekosten wird der Kostenanfall für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel in Rechnung gestellt. Es liegt in unserem Ermessen, unsere Beauftragten auch mit Firmenfahrzeugen reisen zu lassen. Hierfür berechnen wir pro Kilometer .............. DM -.25
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4. Kleine Ausgaben

Transport- und Aufbewahrungskosten von Gepäck und Werkzeugen, Telefon- und Portokosten werden nach Anfall berechnet.
Soweit es sich um die Weiterberechnung tatsächlich entstandener Auslagen, wie Auslösung, Reisekosten u.a. handelt, wird die Umsatzsteuer hinzugerechnet.
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5. Montagematerial

Geliefertes Montagematerial berechnen wir nach Verbrauch frei Bestimmungsstation.
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6. Gewährleistung

Für unsere Gewährleistung bezüglich der Montagen gelten unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (siehe auch Ziff. 8).
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7. Zahlungsbedingungen

Unsere Montagerechnungen sind unabhängig von etwa anderslautenden Zahlungsvereinbarungen jeweils sofort bei Empfang zur Zahlung ohne Skontfällig. Eine Zurückhaltung der Zahlung oder Aufrechnung ist nicht gestattet.
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8. Haftung

Der Besteller haftet für Verlust oder Beschädigung der zu montierenden Lieferteile, Montage-Werkzeuge und Geräte (z. B. Feuerschäden, Diebstahl u. ä.) auf der Baustelle.

Für Schäden, die bei der Montage der Anlage durch die von uns eingesetzten Arbeitskräfte verschuldet werden, übernehmen wir die Haftung, soweit es sich um den Ersatz oder die Reparatur des beschädigten Lieferteiles handelt.
Unsere Haftung für weitergehende unmittelbare Schäden und für jeden mittelbaren Schaden ist ausgeschlossen.

Es ist dem Besteller nicht gestattet, unserem Personal eine Haftpflicht-Freistellungserklärung unterschreiben zu lassen. Sollte von einem unserer Beauftragten eine Haftpflicht-Freistellungserklärung in Unkenntnis unterschrieben werden, sist diese für uns nicht verbindlich.
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9. Verpflichtung des Bestellers

Vor Beginn der Montage müssen alle Bau- und sonstigen Vorarbeiten vom Besteller soweit fertiggestellt und nach Maßgabe unserer Montage-Inspektion ausgeführt sein, daß die Montage sofort nach Ankunft unseres Personals begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann.
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10. Arbeitsbescheinigung

Unseren Monteuren sind vom Besteller die Arbeitszeit und die Arbeitsleistung wöchentlich auf unseren Servicevordrucken zu bescheinigen und eine schriftliche
Bescheinigung über die Beendigung dor Montage unverzüglich auszuhändigen.
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11. Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Teile ist Nürnberg.

und jetzt das Ganze ab Januar 1966

Montage- und Service-Bedingungen

für das Inland gültig ab Januar 1966
.

Präambel

Die Montage- und Service-Leistungen verrechnen wir nach Kostenanfall. Angaben über geschätzte Kosten sind in jedem Falle unverbindlich und Angaben über die voraussichtliche Zeitdauer der Arbeiten nur angenähert maßgebend. Wir berechnen bis auf Widerruf auf Grund der vom Besteller bestätigten Stundennachweise folgende Sätze:

1. Arbeits-, Warte- und Wegzeit

Die normale Arbeitszeit richtet sich nach dem jeweils gültigen Manteltarif.
Als Stundensätze kommen in Anrechnung:

a) bei Montageinspektion und Montage:

für den Spezialingenieur.....je Std. DM 17.-
für den Montageingenieur .... je Std. DM 15.-
für den Montagemeister.....je Std. DM 10.-
für den Monteur........je Std. DM 8.-

b) bei Reparaturen ........je Std. DM 17.-
die für Reise- und Wartezeiten aufgewendeten Stunden nach obigen Sätzen berechnen wir nach tatsächlichem Aufwand.

Überstundenzuschläge für Mehrarbeit:
für die ersten 10 Überstunden .... 25% Zuschlag
ab der 11. Überstunde .......50% Zuschlag
für Nachtarbeit ab 20 Uhr bis 6 Uhr,
an Sonntagen, ferner am 24. und
31. Dezember von 14 -20 Uhr . . . 50% Zuschlag
an gesetzlichen Feiertagen, am Oster-
und Pfingstsonntag sowie am 24. und
31; Dezember ab 20 Uhr ..... 100% Zuschlag

Bei Arbeiten in stark verschmutzten und gesundheitsschädlichen Räumen
berechnen wir...........15% Zuschlag
Für Arbeiten unterläge berechnen wir 25% Zuschlag
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2. Auslösung

a) Die Tagesauslösung beträgt für jeden angefangenen und vollen Tag, auch für arbeitsfreie Sonnabende und Sonntage . . DM 22.-
b) Übernachtungskosten (ohne Frühstück) berechnen wir in Höhe der angefallenen Kosten.

3. Reisekosten

Als Reisekosten wird der Kostenanfall für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel in Rechnung gestellt. Es liegt in unserem Ermessen, unsere Beauftragten auch mit Firmenfahrzeugen reisen zu lassen. Hierfür berechnen wir pro Kilometer..............DM -.30

  • Anmerkung : Beachten Sie die Preissteigerung von 1964 zu 1966 von -.25 auf -.30 Pfennige pro Kilometer, das waren locker über 10%.

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4. Kleine Ausgaben und alles andere blieb gleich

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Hier noch eine Ergänzung von Januar 1968

Ergänzung zu (den auslaufenden) Montage- und Service-Bedingungen für das Inland gültig ab Januar 1966 - jetzt gültig ab Jan. 1968

Die in unseren Montage- und Servicebedingungen für das Inland, gültig ab Januar 1966, ausgedruckten Stundensätze haben sich, bedingt durch die Umstellung auf das neue MehrwertSteuersystem, wie folgt, geändert:

Punkt 1a) bei Montageinspektion und Montage:

für den Spezialingenieur ..... je Std. DM 16,30
für den Montageingenieur ..... je Std. DM 14,40
für den Montagemeister ..... je Std. DM 9,60
für den Monteur ..... je Std. DM 7,70

Punkt 1b) bei Reparaturen ..... je Std, DM 16,30

Das gleiche gilt sinngemäß für die Reisekosten, Punkt 3, hier berechnen wir DM 0,29 pro km.

Die angegebenen Preise verstehen sich ab jetzt excl. Mehrwertsteuer.
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