Der erste "Nachkriegs-Run" ist verflogen
Ab etwa 1950/1951 konnte nicht mehr jeder seinen Audio- oder Hifi-"Schrott" zu Höchstpeisen verkaufen. Der Wettbewerb in den USA war schon deutlich härter als bei uns mit unseren geschützten Ecken im damaligen bundesdeutschen Wettbewerbsrecht.
In den USA war vergleichende Werbung von Anfang an erlaubt, zwar nicht immer zum Vorteil der Kunden, aber sehr oft kamen die Unterschiede zwischen den Produkten deutlicher hervor.
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