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Die KlangBild Serie 1977 - "Die DIN 45 500"
Das Bandgerät (KlangBild Heft 07/1977)

Die DIN 45500 war eine Norm, die viele Kontrversen hervorgebracht hatte.
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DIN 45500 - IM SPIEGEL DER NORM - Teil V

Würden wir in der Reihenfolge der „Blätter", in welche die HiFi-Norm DIN 45 500 unterteilt ist, jetzt einfach fortfahren, dann wäre nach dem Tuner (Blatt 2) jetzt der Plattenspieler an der Reihe.

Da dieser aber derzeit ausführlich in der Serie „HiFi on the Rocks" behandelt wird, kommen wir lieber in einem späteren Heft mit einem zusammenfassenden Beitrag nochmals auf ihn zurück. Dieser Beitrag wird sich dann mehr oder minder gezielt mit den Normforderungen an HiFi-Plattenspieler befassen. Ein späterer Artikel wird dann auch für jene KlangBild-Leser von Nutzen sein, die bis dahin - hoffentlich - neu dazugekommen sein werden.

So gehen wir gleich weiter zu "Blatt 4" von DIN 45 500, in dem die „Mindestanforderungen an Magnetbandgeräte für Schallaufzeichnung in Spulen- und Cassettentechnik" niedergelegt sind. Das Normblatt bezieht sich auf die Heimstudio-Technik, denn die professionellen Geräte unterliegen ja einer anderen Norm, die uns hier weiter nicht interessieren soll.

Und es macht, wie aus seinem Titel hervorgeht, keinen Unterschied zwischen Spulenband- und Cassettengeräten. Das ist einerseits sinnvoll, weil die Cassette mittlerweile zum gleichberechtigten Partner des Spulenbands wurde und beide Gerätetypen im Prinzip dasselbe Bandmaterial sowie dasselbe Aufzeichnungs- und Wiedergabeverfahren benutzen.
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WÄREN ZWEI NORMBLÄTTER NICHT BESSER ?

Andererseits ist es aber aus manchen Gründen nicht sehr glücklich, Spulen- und Cassettengeräte über einen Kamm zu scheren. Zwar ist die Cassette längst HiFi-würdig geworden und kann sich durchaus den Forderungen einer Norm stellen.

Doch stößt sie wegen der geringeren (Magnetband-) Breite (nur etwa 3,8mm gegenüber den 6,3mm des Spulenbands) und Dicke des Bandmaterials sowie der geringeren Bandgeschwindigkeit eher an physikalisch bedingte Grenzen als das Spulenband.

Da auch grundlegende Unterschiede in der Bandführung (die bei der Cassette ja weitgehend von ihr selbst besorgt wird) und damit in der Mechanik bestehen, „kann" ein Spulengerät z. B. hinsichtlich der Gleichlaufkonstanz in der Regel eben einfach mehr.

Facit :

Kurzum: Es wäre nicht abwegig, jede der beiden Untergruppen aus der Familie der Tonbandgeräte mit einem Normblatt für sich zu erfassen. In der Tat existiert zumindest auch schon ein Entwurf für ein "Blatt 5" der DIN 45 511, das den Spulengeräten gewidmet sein soll, während sich "Blatt 4" dieser Norm dann auf die Cassettengeräte beschränken soll. DIN 45 511 ist - wenn man so will - eine Art „Unternorm", in der die Eigenschaften genannt werden, welche die entsprechenden Geräte besitzen müssen.

Blatt 4 der „eigentlichen" Norm DIN 45 500 führt dagegen die „besonderen Anforderungen" (so wörtlich) auf, die sowohl von Spulen - als auch von Cassettengeräten - erfüllt werden müssen. Diese Anforderungen sind mehr oder minder in Zahlen gekleidet - also in Meßwerte, die ihrerseits wieder nach bestimmten DIN-Vorschriften ermittelt werden müssen.
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DIE KORREKTE BANDGESCHWINDIGKEIT

Die erste Forderung besagt nun, daß die Abweichung von der mittleren Bandgeschwindigkeit, gemittelt über 30 Sekunden, nicht größer als ±1,5 Prozent sein darf. Die Bandgeschwindigkeit kann bei Spulengeräten 38, 19, 9,5 oder 4,75 cm/s betragen, wobei die meisten Geräte mehr als eine Geschwindigkeit (manchmal sogar deren drei oder vier, z. B. die drei letztgenannten) haben.

So müssen die mechanischen Glieder zur Umschaltung der Geschwindigkeit recht sorgfältig ausgelegt sein, damit die Abweichung bei allen angebotenen Geschwindigkeiten entsprechend klein bleibt. Eleganter ist hier eine elektronische Selbstregelung der Bandgeschwindigkeit, wie sie z. B. bei Geräten mit Gleichstromantrieb möglich ist. Bei ihnen erfolgt nämlich auch die Umschaltung zwischen den Bandgeschwindigkeiten elektronisch.

Etwas „leichter" haben es in dieser Beziehung die Cassettengeräte, bei denen es ja nur (durch Philips in der Lizenz festgelegt) eine einzige Geschwindigkeit gibt.

Anmerkung : Wir sind hier noch in 1977. Als das Philips Patent von 1963 ausgelaufen war, liefen auch die Lizenzverträge aus und damit konnten die Hersteller auch weitere Geschwindigkeiten in ihren Geräte anbieten.)

Auch die in jüngster Zeit hinzugekommenen Geräte für die „Elcaset" machen da keine Ausnahme: Sie „fahren" zwar mit 9,5 cm/s, aber eben auch nur mit dieser Geschwindigkeit. Keines der heutzutage angebotenen HiFi-Spulen- und Cassettengeräte hat irgendwelche Schwierigkeiten, die genannte Geschwindigkeitskonstanz einzuhalten. Gute Spulengeräte bringen es auf deutlich unter 1 Prozent Geschwindigkeitsabweichung. Denn 1,5 Prozent sind - für sich gesehen - zwar nicht viel, können aber doch schon spürbar werden :
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IST DIE TOLERANZ NOCH TOLERIERBAR ?

Nutzt ein für 19 cm/s (um genau zu sein: 19,05 cm/s oder exakt 7 1/2 Zoll/s) gedachtes Bandgerät diese Toleranz aus, so darf es (ein Extrem) mit 18,76 cm/s oder (anderes Extrem) mit 19,34 cm/s Geschwindigkeit laufen und ist gleichwohl noch DIN-gerecht.

Bei 38,1 cm (= 15 Zoll) pro Sekunde machen sich die 1,5 Prozent noch mehr bemerkbar: Hier wären die entsprechenden Grenzwerte 37,53 cm/s und 38,67 cm/s; die Differenz beträgt also schon 1,14 cm/s.

Bedenkt man, daß die Tonhöhe von der Bandgeschwindigkeit abhängt, dann erscheint eine derartige Differenz fast schon nicht mehr vernachlässigbar. An diesen Beispielen dürfte zu erkennen sein, daß es nicht unsinnig wäre, zumindest in diesem Punkt an Spulen- und Cassettengeräte verschiedene Normen (mit einer " Geschwindigkeitsstaffelung") anzulegen. Denn bei den 4,7625 cm/s (dies der genaue Wert) der Cassettengeräte machen sich 1,5 Prozent Toleranz natürlich weniger bemerkbar.

Auch bei der nächsten Forderung der Norm wäre es gerechter, zwischen Spulenmaschinen und Cassetten-geräten zu unterscheiden.

Geschwindigkeitsschwankungen

Diese Forderung betrifft die kurzzeitigen Geschwindigkeitsschwankungen, besser gekennzeichnet durch den Begriff Gleichlaufschwankungen. Sie bedeuten nicht dasselbe wie die bereits behandelte Geschwindigkeitsabweichung, obwohl es sich hier auch um eine Art Abweichung handelt. Hier bezieht sich die Abweichung jedoch auf die Gleichmäßigkeit sozusagen jeder einzelnen Umdrehung der das Band bewegenden Tonwelle. Ist diese Umdrehung nicht in sich ebenmäßig, dann treten die genannten Gleichlaufschwankungen auf.
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UNSER OHR ALS MESSINSTRUMENT

Und gegen derartige Schwankungen ist das menschliche Ohr besonders empfindlich: Überschreiten sie den (für sich gesehen sehr geringen) Wert von 0,2 Prozent, so registriert sie ein musikalisches Ohr schon als Tonhöhenschwankungen.

Vor allem bei länger ausgehaltenen Klavier- oder Bläserakkorden nimmt es dann eine Art Wimmern oder Jaulen des Tones wahr. Unnachsichtig setzt daher die DIN 45 500 als noch erlaubte Toleranz für die Gleichlaufschwankungen die eben erwähnten ±0,2 Prozent fest.

Dieser Wert muß nach DIN ermittelt werden und gilt für Aufnahme und Wiedergabe. Um ganz genau zu zitieren: "Bei Cassettengeräten nach DIN 45 511, die für Aufnahmebetrieb ausgelegt sind, gelten die Anforderungen für die nachfolgende Wiedergabe einer Eigenaufnahme."

An der 0,2-Prozent-Forderung gibt es also nichts zu rütteln, und wenn sich z. B. ein Cassettengerät mit dem Schildchen "HiFi nach DIN 45 500" zieren will, dann muß es neben den übrigen Bedingungen auch diese Forderung erfüllen. Daß die Forderung nicht zu streng ist, zeigen die vielen Cassettengeräte, die unter 0,2 Prozent Gleichlaufschwankungen bleiben. Gute Laufwerke bringen es auch auf unter 0,15 Prozent, während 0,1 Prozent oder gar noch weniger bei Cassettengeräten zu den ausgesprochenen Seltenheiten gehören.

Hier ist eine der "Schallmauern" der Technik erreicht. Weitere Verbesserungen lassen sich nur noch mit erheblichem (und damit teurem) Aufwand erzielen, so daß sich dem potentiellen Käufer die Frage stellt, ob er sich für das Geld nicht lieber gleich ein Spulenbandgerät kaufen sollte. Bei dem hat er nämlich in der Regel weniger Gleichlaufschwankungen, zumindest aber - was dieses Kriterium betrifft - weniger individuelle "Ausreißer" zu erwarten.
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ES GIBT NOCH SORGENKINDER

Das führt uns zu einem Punkt, der bei Cassettengeräten bis heute ein heikler Punkt geblieben ist. Dies betrifft nicht nur die Gleichlaufkonstanz, sondern auch andere Kriterien, auf die wir noch zu sprechen kommen werden.

Gemeint ist hier nicht so sehr die Einhaltung und Beibehaltung der Daten durch ein einzelnes Gerät, sondern vielmehr die Datenkonstanz über eine Fertigungsserie hinweg. An Exemplarstreuungen ist da nach wie vor kein Mangel.

Wenn dabei die Toleranzen nach DIN 45 500 noch eingehalten werden, mag es angehen. Manchmal geht es aber auch hier knapp genug zu. Zur Ehrenrettung der Geräte muß jedoch gesagt werden, daß oft auch die billige Discountladen-Cassette schuld daran ist, daß die Wiedergabe durch Tonhöhenschwankungen, Rauschen und zu geringen Frequenzumfang beeinträchtigt wird.

Doch kehren wir noch einmal zum Ausgangspunkt, nämlich zu den Gleichlaufschwankungen, zurück. Auf sie heißt es besonders achten, wenn man Hifi aus der Cassette will. Dies betrifft vor allem die in letzter Zeit so beliebt gewordenen Kompaktgeräte mit eingebautem Cassettenlaufwerk. Manche dieser Modelle werden nämlich als Geräte "nach DIN 45 500" bezeichnet, und sie erfüllen denn auch beim Empfangs- und Verstärkerteil sowie beim Phonoteil alle einschlägigen DIN-Forderungen.

Auch beim Cassettenlaufwerk scheint auf den ersten Blick in dieser Beziehung alles in Ordnung zu sein - eben bis auf die Gleichlaufschwankungen, deren Wert sich bei genauerem Studium des Datenblatts als mehr oder minder knapp über ±0,2 Prozent liegend erweist. Also nochmals: Augen auf beim Kauf von HiFi-Kompaktgeräten!
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HOCHWERTIGES BEHAUPTET SICH

Das stürmische Vordringen der Cassettengeräte hat zwar dazu geführt, daß der Marktanteil der Spulenbandgeräte insgesamt zurückgegangen ist. Es hat aber auch sein Gutes gehabt: Bei den Spulengeräten hat eine Auslese "nach oben hin" stattgefunden.

Diejenigen HiFi-Freunde, die aus mannigfachen Gründen dieser Gerätegruppe treu geblieben sind, legten (und legen) zunehmend Wert auf besonders hohe Aufnahme- und Wiedergabequalität. So ist der Anteil der Spulengeräte, die DIN 45 500 genügen, mittlerweile auf etwa 90 Prozent angestiegen. Kein Wunder daher, daß der Prozentsatz derjenigen unter ihnen, die mit Werten von unter 0,1 Prozent (0,07 oder 0,06 Prozent nicht selten) für die Gleichlaufschwankungen aufwarten können, ebenfalls erheblich ist. Auch was den erzielbaren Frequenzumfang betrifft, können sie sich sehen (und hören) lassen. Mehr zu diesem Kriterium - und natürlich auch zu anderen - im nächsten Beitrag.

Joachim Stiehr im Sommer 1977
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