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Die KlangBild Serie 1979 - "Die DIN 45 500"
Der Kopfhörer (2) (KlangBild Heft 04/1979)

Die DIN 45500 war eine Norm, die viele Kontrversen hervorgebracht hatte.
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DIN 45500 - IM SPIEGEL DER NORM - Teil "25"

Es war wirklich nicht beabsichtigt, sondern es ist ein reiner Zufall: Das „Silberjubiläum" in Form dieses 25. Beitrags über die HiFi-Norm ist erreicht, und dies soll auch gleichzeitig der letzte „laufende" Beitrag der Serie sein.

Doch ist das Thema damit noch nicht erschöpft, denn es wird sich der Versuch einer Bilanz unter dem Titel „Brauchen wir eine neue Hi-Fi-Norm?" anschließen.

Mit ihr soll nicht nur neuen Lesern gedient werden, die den Anfang der Serie nicht mehr nachlesen können. Es soll auch dem ausgesprochen technisch Interessierten ein besseres „Augenmaß" dafür gegeben werden, was heute mit vertretbarem Aufwand technisch machbar ist und inwieweit es sinnvoll wäre, bestimmte Normforderungen zu ändern und neu zu ordnen.
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Zurück zur Sache

Doch greifen wir nicht vor, und behandeln wir jetzt das DIN Normblatt 10 zu Ende. Einen gewissen Raum hatte im vorhergehenden Beitrag die Erörterung des Zusammenhangs zwischen der Sollkurve und der Istkurve bei Kopfhörern eingenommen. Und bezüglich der Istkurve war dargelegt worden, daß ihr Verlauf eine bestimmte Steilheit (nämlich 9dB pro Oktave) nicht überschreiten dürfe.

Dieser Punkt mag einen kleinen Abstecher gestatten: Auch bei den in unseren Erprobungsberichten des öfteren behandelten Klangfiltern ist immer wieder die Rede von „dB pro Oktave". Hier sollten es jedoch möglichst viele (vorzugsweise 12) dB sein, damit eine möglichst abrupte Dämpfung unerwünschter Frequenzbereiche erzielt wird.
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Möglichst glatte Kurven ...

Im Gegensatz zu einer „idealen" Klangfilterkurve soll also - wir wiederholen es - die Übertragungskurve eines Kopfhörers an keiner Stelle einen zu steilen Abfall (oder einen zu steilen Anstieg) haben. Sie soll vielmehr möglichst wenig wellig und auch möglichst in der Waagerechten verlaufen.

Diesen Idealfall einer weitestgehend glatten und waagerechten Kurve wird es aber bei keinem Kopfhörer geben - so wie es ihn auch bei keiner noch so guten Lautsprecherbox gibt. Ein guter Kopfhörer kommt dem Wunschbild jedoch einigermaßen nahe, und soviel steht fest: Er braucht die mehr als großzügigen Toleranzen laut Blatt 10 beileibe nicht auszuschöpfen.
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.... und möglichst gleich laut

Kommen wir nun zu Punkt 2.3 dieses Blattes. Er behandelt die Unterschiede des Übertragungsmaßes der beiden Kopfhörer eines Doppel-Kopfhörers. Mit den beiden Kopfhörern sind - dies zur Erinnerung - die beiden Muscheln dessen gemeint, was wir im normalen Sprachgebrauch als (den einen) Kopfhörer bezeichnen.

Stellen wir uns das Übertragungsmaß als das Verhältnis zwischen der zugeführten Signalspannung und dem abgegebenen Schalldruckpegel vor, so soll dieses Verhältnis bei den beiden Muscheln weitgehend gleich sein. Sie sollen also weitgehend gleich laut klingen, wenn man sie mit gleichen Signalen füttert. Zwischen 250 Hz und 8 Hz dürfen sie sich in diesem Punkt nur um höchstens 2dB - also etwa das 1,26fache - voneinander unterscheiden.
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Viele Ohmwerte zur Auswahl

Punkt 2.4 des Normblattes 10 handelt von der Nennimpedanz, also dem angegebenen Wert des in Ohm ausgedrückten Wechselstrom-Scheinwiderstandes bei einem Kopfhörer. Dieser Widerstand soll (muß aber nicht) einen Wert aus der Reihe 8, 16, 60, 200, 400, 600, 1000,2000,4000 Ohm haben.

Hier steht in der Tat einiges zur Auswahl - zu viel, wenn das Ziel einer Normung auch eine gewisse Vereinheitlichung sein soll. Zum Glück sind die Hersteller jedoch vernünftig und konzentrieren sich im wesentlichen auf 8 oder 16 Ohm (Fernost) bzw. 200 oder (besser bis) 400 Ohm (Europa). Von der Nennimpedanz darf nun die Ist-Impedanz des einzelnen Kopfhörers bei 1 kHz um nicht mehr als ±30 Prozent abweichen.
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Vernehmbar soll er sein

Ein Normblatt über Kopfhörer wäre unvollständig, würde es nicht auch vorschreiben, daß der Hörer mindestens so und so laut klingen müsse. Und richtig spricht Blatt 10 denn auch vom Kennschalldruckpegel als dem Maß für diese Lautheit.

Der Eingeweihte weiß, daß jetzt hinter der betreffenden Zahl wieder ein „dB" kommt. Da das dB immer nur bei Verhältnissen angewandt wird, muß auch hier ein solches im Spiel sein: Es ist jenes zwischen dem „fast mikroskopisch geringen" Schalldruck von 20 Mikropascal (uPa) und dem vom betreffenden Kopfhörer entwickelten Schalldruck.

Dieses Verhältnis - d. h. der Kennschalldruckpegel - soll nun mindestens 94dB betragen. Der abgegebene Schalldruck soll mithin, da 94dB hier fast genau gleich 50000:1, um das Fünfzigtausendfache höher sein als der Bezugswert von 20uPa.

Zugegeben - ein gewaltiger Unterschied, doch keine Angst: So laut klingt ein selbst mit mehr als 100 dB Kennschalldruck arbeitender Kopfhörer nicht, als daß damit schon die Schmerzschwelle des menschlichen Ohres erreicht wäre. Die liegt nämlich noch um eine ganze Anzahl von dB höher ...
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Die zumutbare Last

Wenn von einem Kopfhörer verlangt wird, daß er mindestens so und so laut klingen solle, dann muß logischerweise auch festgelegt werden, welche elektrische Leistung man auf ihn loslassen kann.

Denn auch bei dieser muß es ja - je nach Kopfhörertype - ein bestimmtes Mindestmaß geben, damit der Hörer nicht zu leise klingt. Und so fordert Punkt 2.6 des Blattes 10 denn auch, daß die Nennbelastbarkeit eines Kopfhörers mindestens 100 Milliwatt - also 1/10 Watt - betragen muß.

Eine Leistung dieser Größe muß er mithin verkraften können. Verglichen mit den Wattzahlen, die man Lautsprecherboxen zumuten kann, ist dies ein bescheidener Wert. Aber Leistungen im Zehntelwattbereich genügen eben einem dynamischen Kopfhörer völlig, um mehr als genügend Lautstärke zu produzieren.
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Sauberkeit erwünscht

Wie sich bisweilen das eine aus dem anderen ergibt, so muß man auch im vorliegenden Fall einen Schritt weiterdenken: Es war gerade davon die Rede, daß der Kopfhörer in der Lage sein müsse, eine bestimmte Leistung zu verkraften. Was aber soll der Maßstab für das „Verkraften können" sein ?

Darf der Kopfhörer schon bald oberhalb der Nennbelastbarkeit seinen Geist aufgeben können, oder muß die Reproduktion bis zu einem bestimmten Mindestmaß sauber bleiben ?

Natürlich trifft letzteres zu: Punkt 2.7 fordert, daß der Klirrfaktor, gemessen in einem Kuppler (vergl. Beitrag im vorigen Heft) bei einem Schalldruckpegel von 94dB, im Frequenzbereich zwischen 100 Hz und 2 kHz höchstens 1 Prozent betragen darf. Auf diese Weise stellt Punkt 2.7 den Zusammenhang mit den Punkten 2.5 und 2.6 her, der überhaupt erst den rechten Sinn ergibt.
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Ein notwendiges Übel

Damit ein Kopfhörer seiner Aufgabe gut gerecht werden kann, müssen seine Muscheln mit einer bestimmten Mindestkraft beiderseits gegen den Kopf gedrückt werden. Denn je nach Bauart des Kopfhörers müssen sie das äußere Ohr korrekt umschließen oder „satt" auf diesem aufliegen, weil sonst die Wiedergabe verfälscht - beispielsweise zu baßschwach - wird. Das gilt zumindest für geschlossene dynamische Kopfhörer.

Die für das Andrücken erforderliche Kraft wird von der Federwirkung des Bügels ausgeübt und in Newton (N) gemessen. Grob vereinfachend, kann man dabei 1 N mit etwa 100 g Gewicht gleichsetzen.

Damit das notwendige Übel Andrückkraft nicht allzu lästig wird, schreibt Punkt 2.8 des Normblattes 10 vor, daß der Wert dieser Kraft nicht größer als 5N sein darf. Bis zu diesem Wert brauchen unsere modernen Kopfhörer bei weitem nicht zu gehen.
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Nur eine Empfehlung

Der folgende Punkt 3 ist mit „Hinweise für den Anschluß" überschrieben. Er besagt, daß die Beschaltung und die Polung angegeben werden müssen. Dies ist offenbar für Anschlüsse mit nicht normgerechten Steckern gedacht und soll dem Benutzer die Möglichkeit geben, zu erkennen, wo der Links- und der Rechtskanal sowie die Masseverbindung(en) zu finden sind.

Dagegen liegt beim sogenannten Würfelstecker nach DIN 45327, der laut Norm bevorzugt zu verwenden ist, das Anschlußschema ja fest.

Dasselbe trifft auf den mechanisch und kontaktmäßig stabileren Klinkenstecker zu, dessen Verwendung kein „Normvergehen" ist - der DIN-Stecker wird ja sozusagen lediglich empfohlen.
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Zum guten Schluß

Den Abschluß des letzten Normblattes, das zur DIN 45 500 gehört, bildet Punkt 5 [Kennzeichnung). Er besagt, daß Kopfhörer, die dieser Norm entsprechen, mit dem Verbandszeichen DIN gekennzeichnet werden können. Es liegt somit beim Hersteller, diese „Ordensverleihung" vorzunehmen; er kann die Kennzeichnung auch bleiben lassen. Nicht bleiben lassen möchte es allerdings der Verfasser, allen Lesern für ihre Geduld zu danken, mit der sie ihm auf diesem „langen Marsch durch den Blätterwald der DIN 45500" bis zum guten Schluß gefolgt sind.

Joachim Stiehr im APRIL 1979 KlangBild
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Nachtrag - Was der Benutzer erfahren muß

Damit der am Erwerb eines Kopfhörers Interessierte nicht die Katze im Sack kaufen muß, schreibt Punkt 4 von Blatt 10 (Anzugebende Eigenschaften) vor, daß bei der Beschreibung des Kopfhörers mindestens anzugeben sind
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  • (a) Wandlerprinzip,
  • (b) Übertragungsbereich, Sollkurve des Freifeld-Übertragungsmaßes,
  • (c) Nennimpedanz,
  • (d) Kennschalldruckpegel,
  • (e) Nennbelastbarkeit,
  • (f) Art der Ankoppelung des Kopfhörers an das Ohr, gegebenenfalls Kissentyp,
  • (g) Andrückkraft,
  • (h) Gewicht.

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Was die Punkte (b) bis (e) und (g) betrifft, so wurden die entsprechenden Ausführungen dazu ja im vorliegenden
Beitrag gemacht.

Die Frage gemäß Punkt (a) erscheint zunächst unlogisch, denn weil Normblatt 10 in seiner Überschrift nur „dynamische Kopfhörer nach dem Tauchspulenprinzip" erwähnt, kann die Antwort auf (a) ja nur „dynamisch" lauten. Doch hat der Benutzer eben quasi ein Recht darauf, daß sich diese Angabe findet. Punkt (b) wurde in aller Ausführlichkeit im letzten Beitrag behandelt.
Punkt (h) versteht sich von selbst, so daß nur noch (f) verbleibt: Hier ist beispielsweise anzugeben, ob es sich um einen offenen oder um einen geschlossenen Kopfhörer handelt und ob die Kissen luft- oder ölgefüllt sind.

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Von jetzt an wird "bilanziert" ........

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