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Gerhardt Ronnebergers Autobiographie - Deckname "SAALE" - aus 1999 - ein Generaldirektor erzählt .....

Gerhardt Ronneberger, geboren im März 1934 in Saalfeld († 2013 ?) schreibt 1999 in seiner Autobiographie (1982–1999) auf etwa 370 Seiten, wie es wirklich zuging beim MfS, der Stasi und den Betrieben in der "Deutschen Republik". Da er nie in einem richtigen Ossi-Gefängnis eingesperrt war, fehlt diese Erfahrung völlig, dafür aber die Zustände in einem West-Gefängnis und wie es dazu kam und vor allem, was danach bis zur Wende im Dez 1989 kam. Der Einstieg beginnt hier und mein Resume über das Buch endet hier.

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Aus dem 1995 erschienenen Buch „Der Schartenkrieger"

Erst aus dem 1995 erschienenen Buch „Der Schartenkrieger" sollte ich erfahren, daß der BND bereits 1977 und 1978 von einem seiner Agenten Hinweise über die Bernauer Firma Scholz erhalten hatte. Diese wurden damals aber offensichtlich nicht ernstgenommen, so daß Scholz, zum damaligen Zeitpunkt angeblich Schriftführer der CSU in Bernau, unbeeindruckt weitermachen konnte.

Albert Scholz und sein Sohn Dietmar Scholz

Von Albert Scholz wußte ich nur, daß er früher in Düsseldorf wohnte und für verschiedene westdeutsche und USA-Firmen gearbeitet hatte, darunter auch für ein Unternehmen in Frankfurt/Main, das in den fünfziger und sechziger Jahren Telefunken im Handel mit der DDR vertreten hatte.

Scholz war ein sehr flexibler, aber auch prahlerischer Geschäftspartner. Er kannte viele einflußreiche Personen in der Bundesrepublik und fühlte sich dadurch sicher. Angeblich wollte man ihn auch schon einmal als Informant des BND gewinnen, was er jedoch abgelehnt hätte.

Er wisse aufgrund seiner Beziehungen auch, bei welchen Elektronikfirmen im Raum München Telex und Telefone abgehört würden. Seine Firma sei aber davon nicht betroffen. Diese Meinung mußte er sicherlich bei der Verhaftung seines Sohnes korrigieren.

Scholz hatte Ende 1980 einen schweren Herzinfarkt erlitten und war seitdem invalidisiert Seit diesem Zeitpunkt hatte er seinen Sohn aktiv in die Geschäfte einbezogen und ihm Prokura erteilt. Die Firmenpolitik bestimmte er aber auch weiterhin ausschließlich selbst.

Dietmar Scholz wiederum war ein ruhiger, sachlicher und seriöser Partner. Im Gegensatz zum Vater war er sehr bescheiden. Er hing an Haus und Familie, Frau und zwei Kindern. Ich schätze ihn allerdings als zu unbeweglich und zu weich ein, um der Konfrontation in den Verhören lange widerstehen zu können.

Früher oder später würde man ihn mit Erfolg weich klopfen. Um für sich zu retten, was noch zu retten ist, würde er vermutlich uneingeschränkt aussagen. Ich sollte mit meiner Befürchtung leider recht behatten.
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Ablenkung durch Lesen sowie Fernsehen und Radio

Neben den Gesprächen und Kontakten versuchte ich, mich durch Lesen sowie Fernsehen und Radio abzulenken. Mein Taschenradio hatte man mir gleich zu Beginn weggenommen - UKW-Empfang ist verboten, man könnte das als Funkgerät nach außen benutzen. Ein Witz für jeden Fachmann, der das hört oder liest.

Während der Haft las ich ausführlich den Spiegel, die Süddeutsche Zeitung sowie viele Bücher. Den größten Eindruck hinterließ auf mich das eines amerikanischen Autors über den Spionagefall des Oberst Abel. Abel war ein hochrangiger sowjetischer Kundschafter nach dem Zweiten Weltkrieg in den USA. Er wurde zu 30 Jahren Zuchthaus verurteilt und hatte bereits viele Jahre abgesessen, bevor er ausgetauscht wurde und in die UdSSR zurückkehrte.

Vermittler des Austausches war übrigens DDR-Anwalt Vogel. Der Autor des Buches, sein amerikanischer Strafverteidiger, spricht mit Hochachtung von den moralischen Qualitäten und der ungebrochenen Treue dieses Menschen zu seinem Land, der UdSSR, trotz jahrelanger Haft.

Was dieser Mann würdevoll durchgestanden hat, das rang auch mir Hochachtung ab. Daran konnte ich mich selbst aufrichten oder besser gesagt, ich schämte mich, wenn ich selbst einmal für kurze Zeit den Mut verloren hatte. War doch mein Los keinesfalls mit dem seinen vergleichbar.

In einer solchen Situation der Mutlosigkeit rief ich mir auch das Schicksal der Geschwister Scholl in mein Gedächtnis. Diese mutigen Kämpfer gegen den Hitlerfaschismus hatten hier in Stadelheim eingesessen und waren ungebrochen unter dem Fallbeil gestorben. Der Hofgang führte mich an ihrer Hinrichtungsstätte vorbei und machte mir Mut, durchzuhalten und meine Würde nicht preiszugeben.
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Untersuchungshaft

Ich war nun nicht mehr Stellvertreter des Generaldirektors, sondern einer der vielen Häftlinge in der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim. Ich saß mitten unter Strafgefangenen und Untersuchungshäftlingen - Kriminellen, Mördern, Totschlägern, Drogendealern, Rauschgiftsüchtigen, Taschendieben und anderen großen und kleinen Gaunern. Wohl deshalb wird Stadelheim im Volksmund und von den Knackis spöttisch St Adelheim genannt.

Am Montagmorgen wurde auch ich „geadelt", d. h. der offiziellen Aufhahmezeremonie unterzogen. Meine Privatkleidung mußte ich gegen die Anstaltskleidung eintauschen und anschließend mit den anderen persönlichen Sachen in der Kammer der Haftanstalt asservieren lassen. Ein Arzt erfüllte mißmutig seine Pflicht und untersuchte meinen Gesundheitszustand. Am gründlichsten erfolgte noch das Messen und Wiegen.

Mit Mühe und Not konnte ich ihm verständlich machen, welcher medikamentösen Behandlung ich wegen meiner jahrelangen Herz-Kreislauf-Beschwerden und des zu hohen Blutdruckes bedurfte. Von allein wäre dieser Anstaltsarzt nie daraufgekommen.

Ähnliche Auseinandersetzungen sollte ich später mit solchen Äskulap-Jüngern noch des öfteren haben. Es bedurfte mehrerer Beschwerden meines Rechtsanwaltes und der Ständigen Vertretung der DDR bei der Anstaltsleitung, um das notwendige Minimum der ärztlichen Betreuung für mich zu sichern.

Ich durfte auch endlich meine Zelle „beziehen", Einzelbelegung: Ein einfaches, recht hartes Bett, an der Wand ein sehr kleiner festgeschraubter Tisch und eine kleine hölzerne Sitzbank, ein Kleiderschrank im Miniformat, aber es gab ja auch nicht viel zum Unterbringen. Außerdem ein Waschbecken, natürlich nur mit kaltem Wasser, und das Wichtigste, eine Toilette mit Wasserspülung - welch ein Luxus.

Unmittelbar unter der etwa drei Meter hohen Decke befand sich ein Fenster, 1,50 Meter breit und 50 Zentimeter hoch. Das Fenster ließ zwar Tageslicht herein, aber seine Höhe ermöglichte nicht, daß man etwas sehen konnte, den Himmel ausgenommen. Das war zwar auf die Dauer bedrückend, aber ich konnte zumindest frische Luft in die Zelle einlassen. Der Höhepunkt des Komforts war die Heizung, die aber trotz niedriger Außentemperaturen oft kalt blieb. Dafür wurde es dann im Sommer um so heißer.

Weiter mit erneuten Verhören

Am nächsten Morgen wurde ich von zwei Beamten des Landeskriminalamtes zum Verhör abgeholt Als sie mich in meiner Häftlingskleidung sahen - ich trug die übliche Winterkleidung aus braunem Stoff, wie man ihn für Pferdedecken verwendet -, lehnten sie es ab, mich in dieser Aufmachung mitzunehmen. Ich erhielt die optisch etwas bessere Häftlingskleidung für den Sommer, zu der auch tragbare Halbschuhe anstelle der klobigen Winterstiefel gehörten.

Die Fahrt ging mit einem Pkw wieder zum Staatsschutz im Landeskriminalamt. Die Verhöre wurden jetzt von Kriminalhauptkommissar (KHK) Kallenowski und Kriminaloberkommissar (KOK) Maier übernommen, beide sehr sachliche, höfliche und zielstrebig arbeitende Beamte.

Gleich zu Beginn der Verhöre forderte ich erneut, mit der DDR-Konsularabteilung in Bonn Kontakt aufnehmen zu können. Und wieder Ablehnung, die Benachrichtigung könne nur von der Staatsanwaltschaft auf dem Dienstweg über das Justizministerium und das Kanzleramt zur Ständigen Vertretung der DDR in Bonn erfolgen, und das dauere seine Zeit. Solange blieb ich also für meine Familie verschollen. Nahm man zu Hause vielleicht sogar an, daß ich Republikflucht begangen und mich dem BND offenbart hätte?

Da ich mit der Ständigen Vertretung keine Verbindung aufnehmen durfte, entfiel auch die Möglichkeit, mir von den Genossen dort einen erfahrenen und vertrauenswürdigen Anwalt vermitteln zu lassen. Wie aber konnte ich zu einem Rechtsanwalt kommen? Ohne Anwalt war ich zu keiner weiteren Aussage bereit.
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Ich brauche einen Rechtsanwalt

Kriminalhauptkommissar Kallenowski legte mir das Telefonbuch vor, ich sollte mir daraus einen wählen. Das lehnte ich ab. Ich konnte jedoch feststellen, daß im Nebenraum die Verhöre von Scholz liefen, bei dem sich sein Anwalt befand.

Von ihm ließ ich mir über Kallenowski einen Anwalt empfehlen. Das war zwar eine recht eigenwillige Lösung, aber die einzig praktikable. Ich wollte bei den weiteren Ermittlungen keine Zeit verlieren, denn ich glaubte mit Abschluß der Vernehmungen an meine Freilassung und Heimkehr zu meiner Familie.

Dr. Jürgen Flasnöcker war ein junger Rechtsanwalt für Wirtschafts- und Steuerfragen, besaß jedoch weder Erfahrungen in Spionagefällen noch als Strafverteidiger. Er erschien mir aber politisch unvoreingenommen, und ich entschied mich für eine Zusammenarbeit mit ihm. Daß mir aus dieser Wahl später noch Schwierigkeiten in der DDR entstehen sollten, konnte ich zu diesem Zeitpunkt nicht ahnen.

Meine Vernehmer begannen die Verhöre ohne Umschweife - sie wollten mich der nachrichtendienstlichen Tätigkeit überführen. Es war schon erstaunlich, was sie mir da auftischten: So sei die WB Bauelemente und Vakuumtechnik, in der ich bis 1972 arbeitete, eine erkannte Tarnorganisation des MfS. Wolfram Zahn, dessen Bild man mir vorgelegte, sei als Stasi-Mitarbeiter enttarnt. Und ich selbst sei immerhin sein Stellvertreter gewesen und würde noch dienstliche und private Kontakte zu ihm pflegen.

Außerdem arbeite ich seit langem mit der Firma Günther Forgber zusammen und finanziere ihn über Provisionen aus meiner Geschäftstätigkeit, auch aus meinen Geschäften mit Scholz. Laut Kallenowski wäre Forgber bereits in drei Strafprozessen in der BRD als Offizier der Hauptabteilung Aufklärung des MfS enttarnt worden.

Schließlich sei auch der AHB Elektronik nur eine Scheinfirma des MfS zur Beschaffung von Embargowaren, die von mir im Auftrag der Stasi aufgebaut wurde. Alle Embargoimporte würden als strategische Importe eingeschätzt, direkt vom MfS vorbereitet und kontrolliert.

Ich sei nicht nur der Verbindungsmann zum MfS, sondern sollte innerhalb des AHB eine spezielle Gruppe für Wirtschaftsspionage und strategische Importe gebildet haben. Diese Truppe, bestehend aus meinen Mitarbeitern Henke, Schöniger und Buch, würde direkt von mir angeleitet und mit Scholz zusammenarbeiten.

Und noch stärkerer Tobak

Doch damit nicht genug, mir wurde noch stärkerer Tobak verabreicht: So sei ich von der Stasi als Generaldirektor eingesetzt worden, um Firmen und Personen wie Scholz im Westen auszukundschaften. Und das alles mit nachrichtendienstlichen Methoden von der Nutzung von Deckadressen über die Neutralisierung von Waren bis zur Einrichtung von Scheinfirmen.

Außerdem hätte ich für die Staatssicherheit, die Nationale Volksarmee und die Volkspolizei Waren von militärstrategischem Charakter beschafft, beispielsweise Sendeanlagen und Teile für Raketenlenkeinrichtungen.

Gewiß, die Herren vom Staatsschutz klopften auf den Busch, konnten aber nichts auf den Tisch legen. Die Profis kamen mit ihren Vorhalten der Wahrheit mitunter bedrohlich nahe, verfügten aber über keine Beweise. Das war mein Glück.

So wiederholte ich lediglich das alte Lied, daß ich in meinen bisherigen leitenden Positionen genau wie alle anderen Wirtschaftsfunktionäre der DDR Kontakte zum jeweils für den Betrieb zuständigen Abwehroffizier des MfS unterhalten mußte. Die direkte Zusammenarbeit mit der Staatssicherheit leugnete ich standhaft, widerlegte sie sogar nach allen Regeln der Kunst - jedenfalls nach meinem Empfinden.

Zwischenzeitlich hatte sich der Ermittlungsrichter seine oberflächliche Arbeit am Haftbefehl angesehen und flugs die Begründung verändert. Jetzt hieß es: „... daß der Beschuldigte eines Vergehens der geheimdienstlichen Agententätigkeit in Strafeinheit mit je einem fortgesetztem Vergehen der Anstiftung zu einem fortgesetztem Vergehen der ungenehmigten Ausfuhr von Embargogut sowie einem fortgesetztem Vergehen des verbotenen Geschäfts dringend verdächtig ist."

Ich begriff es kaum, Juristendeutsch ist schwer verständlich, und die vielen vom Ermittlungsrichter herangezogenen Paragraphen waren es auch ...
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Peitsche und Zuckerbrot vom Oberstaatsanwalt

Tage später wurde ich zum zuständigen Staatsanwalt gebracht Oberstaatsanwalt Dr. Förster gab sich recht zugänglich und jovial. Er wollte nicht mehr und nicht weniger als meine „Zusammenarbeit und Kooperation". Gleich vom ersten Moment des Gespräches an hatte ich das Gefühl, daß er mich umdrehen, also zum Verrat bewegen wollte.

Darauf war ich freilich gut vorbereitet. Mein Führungsoffizier hatte mir schon vor langer Zeit für diesen Fall der Fälle die entsprechende Order gegeben: Ich sollte mich einem solchen Verlangen zwar nicht verschließen, aber auch nicht sofort mit fliegenden Fahnen darauf eingehen, denn das sei bei meiner Persönlichkeit unglaubwürdig. Wenzel wörtlich: „Du wirst im Westen zwar nicht als Parteiaktivist, aber auch nicht als DDR-Gegner, sondern als loyaler DDR-Bürger angesehen."

Als Köder wählte Oberstaatsanwalt Förster das Geld, das ich bei meiner Verhaftung mit mir führte: einen fünfstelligen DM-Betrag, die Provisionszahlungen von Scholz an Forgber. Ich hatte sie aus Sicherheitsgründen als persönliche Zuwendung von Scholz an mich deklariert.

Förster zückte Peitsche und Zuckerbrot: „Mit diesem Geldbetrag, Herr Ronneberger, verstoßen Sie gegen die Gesetze der DDR - Sie wurden schon als Generaldirektor abgelöst und erhielten eine Parteistrafe. Sie genießen kein Vertrauen mehr. Man durchwühlt jetzt in Berlin ihr ganzes Büro. Wir aber wollen Ihnen helfen. Bleiben Sie in der Bundesrepublik. Leute wie Sie haben hier eine echte Chance. Wir helfen Ihnen bei der Familienzusammenführung."

Meine Gegenreaktion: „Meine Aussagebereitschaft ist vorhanden, aber was ich nicht weiß, das kann ich auch nicht aussagen. Was ich aber aussage, kann in der DDR als Geheimnisverrat ausgelegt werden. Ich werde trotz aller Risiken in die DDR zurückkehren."

Auch dafür hatte Dr. Förster eine Kompromißlösung zur Hand: separate Protokolle zu diesen Fragen, die einen Geheimhaltungsgrad bekommen sowie die Verpflichtung meines Rechtsanwaltes zur Geheimhaltung. Ich willigte ein.

Schließlich hatte ich bisher einige Aussagen verweigert, die aber zur Entlastung vom Spionageverdacht notwendig waren. Es ging dabei um Fragen der Kontaktaufhahme zu Scholz im Jahre 1979, zur Person meines Kontaktmannes im MfS, zu Forgber, Zahn, Schöniger, Henke und Buch sowie zum Inhalt und zur Auswertung von Reiseberichten. In meinen Augen alles keine weltbewegenden Dinge, die der anderen Seite außerdem längst bekannt sein müßten.
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Berichte an meine "Freunde" (vom MfS)

Im Zusatzverhör wollte man von mir vor allem unsere weiteren Embargolieferanten wissen. Ich nannte zögerlich einige Firmen im Ausland, mit denen wir schon nicht mehr zusammenarbeiteten. Das war aber nicht von Interesse, man wollte westdeutsche Unternehmen haben.

Also nannte ich einige BRD-Lieferanten, die bereits aufgeflogen waren oder wo wir vermuteten, daß sie mit Wissen und Duldung westlicher Geheimdienste mit uns arbeiteten. Bei meiner Salamitaktik bestätigte ich sowohl Artur Wenzel als meinen Verbindungsoffizier zum MfS als auch das Vorhandensein einer MfS-Dienststelle im Haus der Elektroindustrie. Weitere Detailkenntnisse stellte ich in Abrede. Ich war mir sicher, mit dem bisher Ausgesagten nichts zu verraten. Das alles hatte längst ein ehemaliger leitender Mitarbeiter des Außenhandelsbetriebes Elektrotechnik namens Weise beim BND ausgeplaudert, nachdem er in den Westen abgetaucht war.

Die Ergebnisse ließen meine Vernehmer absolut unbefriedigt: Ich sei nicht solch ein unbeschriebenes Blatt, wie ich immer vortäuschen und zu Protokoll geben würde. Ich zuckte mit der Schulter und versuchte, mein Pokerface zu wahren. Bundesdeutsche Staats- und Verfassungsschützer zu beglücken, war nun wirklich nicht mein Parteiauftrag. Also verschwieg ich weiterhin viel, wiederholte bereits Bekanntes und hörte immer dort auf, wo die echten News erst begannen.

Zwischenzeitlich waren endlich auch offizielle Information über meine Verhaftung zur Ständigen Vertretung der DDR in Bonn und damit nach Berlin durchgesickert. Bereits zuvor hatte die Staatssicherheit über den Mitropa-Schlafwagenschaffner von meinem Schicksal erfahren. Er hatte mich auf einem vorgelegten Foto erkannt.

Mit meiner Verhaftung hatte sich mein Führungsoffizier sofort um meine Familie gekümmert und die Regie über den später zwischen mir und meiner Familie geführten Schriftverkehr übernommen. Den Inhalt der Briefe mußte meine Frau vorher mit ihm abstimmen, alle meine Briefe bekam er zur Kenntnis. Die Briefe nutzten wir selbstverständlich, um aktiv Informationen zwischen mir und Artur Wenzel auszutauschen.

Schon früher nannte ich meiner Frau gegenüber Wenzel und das MfS „meine Freunde".
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Was man man im Knast alles lernt

So konnte ich auch jetzt die für die Staatssicherheit bestimmten Informationen kenntlich machen. Später gelang es mir sogar, einen mehrseitigen Bericht über die Umstände meiner Verhaftung und den Stand der Vernehmungen unkontrolliert aus dem Gefängnis zu schmuggeln und über meine Frau an die Stasi weiterzuleiten. Gefängnismauern sind eben doch durchlässig, man muß nur wissen wie.

Das „wie" lernt man im Knast schnell. Der Person, die diesen Bericht aus dem Gefängnis schmuggelte gilt noch heute meine Hochachtung, hat sie doch sehr viel riskiert und sogar die eigene Existenz aufs Spiel gesetzt

Meine Verhaftung löste im MfS umfangreiche und hektische Aktivitäten aus. Vor allem eine Frage machte die Genossen umtriebig: Wird „Saale" zum Verräter? Mehrere Leute schrieben sich die Finger wund, um meine Zuverlässigkeit einzuschätzen und zusammenzutragen, was ich im schlimmsten Fall verraten könnte. Wenzel allerdings ließ sich in seinem Vertrauen zu mir nicht erschüttern.
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Endlich Hilfe von der Konsularabteilung

Bald wurde ich auch vom Leiter der Konsularabteilung der Ständigen Vertretung der DDR besucht. Die Gespräche durften zwar nur im Beisein von Kallenowski stattfinden, doch sie waren für mich ganz wichtig: Die Heimat dachte an mich und gab mir in dieser schwierigen Situation jede mögliche moralische und materielle Hilfe.

So hatten mir Mitarbeiterinnen der DDR-Vertretung in Bonn liebevoll ein Paket mit Nahrungs- und Genußmitteln zusammengestellt, die Abwechslung in die eintönige Gefängniskost brachten. Ab sofort stand mir auch ausreichend Geld zur Verfügung, um im Gefängnis im erlaubten Umfang einzukaufen und Bücher bestellen zu können.

In dieser Phase bemühten sich die Genossen der Staatssicheiheit, mir einen neuen Anwalt zu vermitteln. Er mußte unbedingt ihr uneingeschränktes Vertrauen besitzen, d. h. alle gewünschten Informationen und vor allem die Akten des Ermittlungsverfahrens an sie übergeben, was natürlich für Dr. Flasnöcker nicht zutraf.

Eine Rechtsanwaltskanzlei aus Hannover vom MfS vermittelt

Auftragsgemäß versuchten also die Mitarbeiter der Konsularabteilung, mich zu bewegen, die Rechtsanwaltskanzlei Hannover einzuschalten, die für die DDR bereits mehrfach gearbeitet hatte. Im Ergebnis führte ich dann auch ein erstes Gespräch mit einem Anwalt dieser Kanzlei, zog aber nachher die von mir erteilte Vertretungsvollmacht wieder zurück.

Zu diesem Entschluß, der alles andere als ein Kurzschluß war, hatten mich Dr. Förster und die Beamten des LKA bewogen: „Wenn Hannover Ihre Interessen vertritt, geht jedes Gericht davon aus, daß sie ein Mann des MfS sind, denn diese Kanzlei arbeitet vorwiegend in Spionage- und Terroristenprozessen. Wir müssen der Kanzlei Hannover dann auch Akteneinsicht in die separaten Vernehmungsprotokolle geben, die diese Kanzlei natürlich an das MfS weiterleiten wird. Bautzen ist Ihnen dann sicher."

Ich befand mich in einer fast ausweglosen Situation. Einerseits hatte Dr. Flasnöcker mein Vertrauen, andererseits mußte ich allem Drängen der DDR-Seite widerstehen und der Kanzlei Hannover meine Vertretung verweigern.

Logisch, daß dadurch meine Vertrauenswürdigkeit beim MfS untergraben wurde, was ich in der Folgezeit noch zu spüren bekommen sollte.

Haftbeschwerde abgeschmettert

Während die Vernehmungen fortgeführt wurden, hatte mein Anwalt Dr. Flasnöcker im März beim Bayerischen Obersten Landesgericht Haftbeschwerde eingelegt. Die Beschwerde wurde zwar umgehend abgeschmettert und als unbegründet verworfen, war aber trotzdem ein erster Erfolg. Denn es wurde nicht mehr und nicht weniger bestätigt, als daß nach der gegenwärtigen Ermittlungslage gegen mich kein dringender Verdacht nach § 99 StGB (geheimdienstliche Agententätigkeit) bestand.

Wörtlich: „ ... Es läßt sich unter diesen Umständen bei der derzeitigen Ermittlungslage nicht mit der gebotenen Sicherheit feststellen, daß der Beschuldigte an der Aktivität eines geheimdienstlichen Apparates bewußt teilgenommen hat.

Hinzu kommt, daß das Auftreten des Beschuldigten nicht dem äußeren Bild entsprochen hat, das für die Arbeit von Agenten und anderen Hilfspersonen solcher Dienste, die für nachrichtendienstliche Zwecke eingesetzt werden, kennzeichnend ist. Er ist nach den bisherigen Feststellungen unter richtigem Namen sowie mit einem ordnungsgemäßen Paß eingereist und hat sich hier nicht konspirativ verhalten. Auch sein Auftreten im Ermittlungsverfahren entspricht nicht dem, wie es von Agenten an den Tag gelegt wird ..."

Nochmal Beschwerde beim BGH

Selbstverständlich legten wir beim Bundesgerichtshof (BGH) auch gegen diesen Beschluß Beschwerde ein, und gleiches tat die Staatsanwaltschaft. Während wir aber den Haftbefehl aufheben wollten, bestand die Staatsanwaltschaft unverändert auf der Auffassung, daß ich der geheimdienstlichen Agententätigkeit dringend verdächtig sei. Beide Anträge wurden am 3. Mai 1982 vom 3. Strafsenat des BGH nach Anhörung des Bundesanwalts als unbegründet verworfen.

Somit war ich nun eine Sorge los, also endgültig vom Spionagevorwurf befreit. Gleichwohl blieb das Bayerische Oberste Landesgericht bei seiner Auslegung, daß ich dringend verdächtig war, Scholz Beihilfe bei seinem Embargovergehen geleistet zu haben.

Die Verhöre gingen trotzdem unverändert weiter, und ich blieb bei der von mir gewählten und offenbar erfolgreichen Aussagetaktik. Schließlich war das Ende der gesamten Ermittlungen überhaupt noch nicht erkennbar, mit allen Mitteln versuchte man, mir die Beihilfe an Scholz' Embargogeschäften nachzuweisen.

Die Staatsanwaltschaft bemühte sich

Die Staatsanwaltschaft bemühte sich, einen strafrechtlichen Rahmen zu finden und die Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik durch diese Geschäfte zu dokumentieren. Gelang es mir, auch dies noch zu widerlegen, konnte ich nur wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden. Der Staatsanwalt schaltete deshalb das Militärtechnische Institut der Bundeswehr ein, aber es konnten keine Gutachten auf den Tisch gelegt werden.

Interessant war von Anfang an, daß der Öffentlichkeit die Verhaftung von Scholz bekanntgegeben, aber über meine Festnahme bis zum Schluß geschwiegen wurde. Es gab keine Notiz zu meiner Person in den Medien!

Die Bundesrepublik war an einer Beeinträchtigimg der Beziehungen zur DDR in dieser Phase nicht interessiert, auch die DDR hatte kein Verlangen. Immerhin wurden dringend Milliardenkredite gebraucht, und die konnten nur von der Bundesrepublik kommen.

Alexander Schalck-Golodkowski war schon längst in die Spur geschickt und mauschelte bereits mit dem Strauß-Intimus Josef März. Nachdem meine Verhaftung bekannt geworden war, erhob zwar der Leiter der Ständigen Vertretung der DDR in Bonn, Ewald Moldt, schärfsten Protest im Kanzleramt, dabei blieb es aber auch.

Mein langjähriger Geschäftspartner und Freund Hans-Joachim Majunke

Große Unterstützung erhielt ich hingegen von meinem langjährigen Geschäftspartner und Freund Hans-Joachim Majunke. Er war in einem Konzern in leitender Funktion tätig und besaß als FDP-Kommunalpolitiker umfangreiche persönliche Kontakte zu seinen Parteifreunden Lambsdorff Genscher, Baum und anderen.

Er setzte sich massiv für meine Freilassung ein, besuchte mich sogar in Stadelheim und sprach - nicht ohne Unterstützung des Bonner Justizministeriums - mit der Staatsanwaltschaft in München.

Majunke führte auch Sondierungsgespräche mit dem Mitarbeiterstab von Lambsdorff, und zwar im Vorfeld eines geplanten Zusammentreffens des Ministers für Elektrotechnik/Elektronik der DDR, Ottfried Steeger, mit dem damaligen Bundeswirtschaftsminister Lambsdorff auf der Messe in Hannover.

Allerdings mußte er zur Kenntnis nehmen, daß sich der Minister nicht für mich verwenden wollte. Im Hintergrund gab es zwar Diskrepanzen zwischen Bonn und der Landesregierung in München, jedoch war man sich einig, daß der „Fall Ronneberger" rein bürokratisch und ohne politisches Spektakel zu erledigen sei.

Und wenn es in deutschen Landen bürokratisch zugeht, dann braucht es natürlich Zeit, viel Zeit. Ich spürte das.

Die Vernehmungen liefen immer schleppender, wurden immer öfter und für längere Zeit unterbrochen. Das LKA ermittelte jetzt vor allem im Umfeld und entwickelte bei dem schönen Frühlingswetter eine erstaunliche Reiselust. Zahlreiche meiner Geschäftspartner in Westberlin und anderen Städten der Bundesrepublik wurden befragt. Doch wie man mich wissen ließ, galt ich in ihren Augen als angesehener und seriöser Partner, Belastendes wurde nicht gefunden.

Die Gesundheit litt erheblich

Je länger die Untersuchungshaft dauerte, desto schlechter wurde mein Gesundheitszustand. Die lakonische Bemerkung des Anstaltsarztes: „Sie sind für das Gefängnis nicht geeignet." - Mein Gott, wem sagte er das!

Obwohl sich mein Rechtsanwalt und die Ständigen Vertretung mehrfach bei der Gefängnisleitung beschwerten, erfolgte keine wirksame medizinische Behandlung. Ich fühlte mich immer elender, was wohl eine Folge des psychischen Drucks war. Den angestauten Frust ließ ich auch in den Briefen an meine Familie spüren. Insbesondere machte ich kein Hehl daraus, daß ich die kümmerlichen Bemühungen der DDR zu meiner Freilassung überhaupt nicht verstand. Ich fühlte mich allein gelassen,
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Die Staatssicherheit wurde endlich aktiv

In dieser Situation wurde die Staatssicherheit endlich aktiv. Da der Generaldirektor des AHB Elektrotechnik, Roland Winkler, umfangreiche Geschäftsverbindungen zum Siemens Konzern unterhielt, bekam er von seinem Führungsoffizier Artur Wenzel den Auftrag, die Konzernleitung von Siemens zur Vermittlung bei den Münchener Behörden zu bewegen.

Gemeinsam mit dem DDR-Anwalt Dr. Genz, der vom MfS als Anwalt meiner Familie und des AHB Elektronik von Anfang an eingeschaltet wurde und bereits mehrfach mit meinem Anwalt Dr. Flasnöcker in München zusammengetroffen war, fuhr Winkler zu Siemens nach München.

Seine Sondierungen verliefen nicht ergebnislos: Siemens erklärte sich bereit, im Rahmen der Möglichkeiten Unterstützung zu gewähren und im Wirtschaftsministerium in München vorstellig zu werden. Denn der „Fall Ronneberger" könnte die Wirtschaftsbeziehungen Bundesrepublik - DDR durchaus belasten. Als Roland Winkler im Juni ein zweites Mal in Mönchen weilte, bestätigte Herr Büscher als Beauftragter von Siemens für den Handel mit der DDR die Vorsprache seines Unternehmens im bayerischen Wutschaftsministerium.

Das Justizministerium (in München) war wenig interessiert

Man hätte wohl versucht, das Justizministerium für die Sache zu interessieren. Von dort sei aber nur die Antwort gekommen, daß man „aufgrund des massekritischen Materials" im Moment noch keine Aussage treffen könne.

Also empfahl Siemens zunächst einmal, die bekannte Münchner Kanzlei Bossi einzuschalten. Dort kannte man aus den Siemens-Informationen schon den Sachverhalt und vertrat die juristische Auffassung, daß die Grundlage für die Fortdauer der Untersuchungshaft mehr als fraglich sei. Rechtsanwalt Ufer, einer der bekanntesten Strafverteidiger in Bayern, übernahm neben Dr. Flasnöcker ab sofort meine juristische Vertretung.

Herr Seeleg, Vorstandsmitglied von Siemens ließ sich telefonisch von Dr. Winkler über das Gesprächsergebnis in der Bossi-Kanzlei informieren. Er fand den „Stand der Sache als unbefriedigend und gefährlich". Er erklärte sich bereit, kurzfristig persönlich im Justizministerium des Freistaates vorzusprechen.

Beim Stand der Dinge blieben wir freilich skeptisch. Wir mußten davon ausgehen, daß es wahrscheinlich noch im Sommer des Jahres zu einer Anklageerhebung kommt. Angeblich wurde bereits an der Anklageschrift gebastelt.

Da jedoch das Gericht überlastet war, sei erst Anfang 1983 mit einem Prozeß zu rechnen. Das war natürlich eine Zumutung, die ich nur schwer verdauen konnte und die mich psychisch stark belastete. Schließlich wußte ich, daß sich Dietmar Scholz - im Gegensatz zu mir - längst wieder auf freiem Fuß befand.
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Die Mühlen der bayerischen Bürokratie

Hinzu kam, daß ich von Rechtsanwalt Ufer nicht gerade begeistert war. Er besuchte mich zwar umgehend, sprach mir Mut zu und versicherte, daß ich bald frei sein würde. Doch er unternahm wenig Konkretes, um sich mit den Details meines Falles vertraut zu machen. Vieles wirkte auf mich wie heiße Luft und Routine.

Ohne detaillierte Vorbereitungen stellte Ufer im Juli 1982 beim Landgericht München folgende Anträge:

1. Das Verfahren des Beschuldigten vom Verfahren gegen den Beschuldigten Scholz abzutrennen.

2. Den Beschuldigten gegen eine angemessene Sicherheit unter der Auflage, daß der Beschuldigte in München Wohnung nimmt und sich einmal täglich beim zuständigen Polizeirevier meldet, außer Vollzug zu setzen.

Die Anträge waren nicht aus dem luftleeren Raum gegriffen. Denn zum einen stimmten Verteidigung und Staatsanwaltschaft darin überein, daß mein Verfahren entscheidungsreif sei und die weiteren Ermittlungen ausschließlich den Beschuldigten Scholz betrafen. Zum anderen stand hinter der Erklärung, daß ich Wohnsitz in München nehmen sollte, ganz offiziell die DDR, die eine solche Zusage noch niemals vorher gegeben hatte.

Doch umsonst - auch diese Anträge wurden abgelehnt. Es war für mich niederschmetternd. Ich mußte nun mit einer monatelangen Untersuchungshaft bis zum Prozeßbeginn rechnen. Ich fürchtete mich nicht vor einem Prozeß, wollte aber das Ende der seit Monaten währenden Ungewißheit. Ein Urteil mit einer Haftstrafe wäre leichter zu verkraften als diese unbestimmte Situation.

Hofgang und Besucher

Die Wochen und Monate im Knast, der ständige physische und psychische Druck hinterließen natürlich ihre Spuren. Für mich, der es immer gewohnt war, geistig rege zu arbeiten, eine Tortur. Manchmal dachte ich, daß mich das Eingesperrtsein in den Wahnsinn treibt.

An dem Spruch, daß die Freiheit kaum geschätzt werde, so lange man sie nicht eingebüßt hat, ist tatsächlich viel Wahres dran. So bekam das Wort „Bewegungsfreiheit" für mich eine ganz neue Bedeutung - von einem Zimmer ins andere und ein paar Schritte vor die Tür laufen zu können.

Sicher, jeder hat seine Vorstellungen und Phantasien, wie es in einem Gefängnis zugeht Doch wenn man selbst eingeliefert ist, wird das alles von der Knastwirklichkeit Überholt. Ich jedenfalls hätte mir vorher nie vorstellen können, wie demütigend solch ein Gefängnisaufenthalt ist.

Gegen die Lethargie und Verzweiflung gab es für mich nur ein wirksames Mittel: das Hoffen auf baldige Freiheit. Doch sich dabei täglich immer wieder neu zu klarem Denken und Handeln zu zwingen - das kostete Kraft und Nerven. Aber es lohnte sich, in mir wuchs sogar Kraft zum Widerstand. Entscheidend geholfen hat mir mein Glaube.

Nein, ich wurde hinter den Gittern nicht religiös. Ich meine vielmehr den Glauben an die Richtigkeit der „Sache", die ich vertrat, die Gewißheit, daß ich von zu Hause jegliche moralische und praktische Unterstützung erhielt und man mir dort vertraute - meine Familie, die Genossen, der Staat. Mit einem Wort: Solidarität. Ich spürte sie auch durch die Gefängnismauern.
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Solidarität

Solidarität, das war schon ein Strauß roter Nelken, den ich zum 1. Mai von der Ständigen Vertretung erhielt. Das waren die monatlichen Besuche des Leiters der Konsularabteilung und die dabei überreichten liebevollen Geschenkpakete. Meine Freude darüber konnte auch nicht durch provozierende Bemerkungen des einen oder anderen Angehörigen des Gefängnispersonals geschmälert werden.

Oder: Wochenlang bemühten sich Rechtsanwalt und Ständige Vertretung darum, daß ich in meiner Zelle einen Fernseher aufstellen durfte. Trotz positiven Entscheids der Staatsanwaltschaft versuchte die Leitung der Haftanstalt, das zu verhindern. Als endlich der Widerstand der Gefängnisleitung gebrochen war, war es ein Wärter, der sich fast die Beine ausriß, damit ich nun schnell in den Besitz des Gerätes kam. Übrigens hatte die Mehrheit des Personals keinerlei Vorbehalte gegen einen Häftling aus der DDR, der unter Spionageverdacht stand.

Solidarität gibt es gleichfalls unter Häftlingen. Nicht alle Einsitzenden sind Schwerverbrecher oder wirkliche Kriminelle. Auch ich fand Anschluß an den einen oder anderen Häftling und konnte mit ihm Gedanken austauschen. Gleichwohl mußte ich dabei vorsichtig sein, denn ich wußte nie, ob jemand als Spitzel der Untersuchungsbehörde auf mich angesetzt war.

So machte ich auch vom sogenannten Umschluß, der Möglichkeit, für eine Stunde zu einem anderen Häftlinge in eine Zelle verlegt zu werden, nur selten Gebrauch. Lieber nutzte ich den täglichen einstündigen Hofgang, war aber auch hier bei der Auswahl meiner Gesprächspartner äußerst vorsichtig.
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Ein Mithäftling, ein 70jähriger Rentner aus Zwickau

Eines Tages erfuhr ich von einem Mithäftling, daß sich auf einer anderen Etage des gleichen Gefängnisgebäudes ein weiterer DDR-Häftlingen befand. Natürlich wollte ich zu diesem unbedingt Kontakt herstellen.

Nun war es so, daß im Laufe der Woche jeweils nur die Häftlinge einer Etage eines Hauses zum einstündigen Hofgang gingen, so daß es keinen Kontakt zu Mithäftlingen anderer Abteilungen gab. Anders zum Wochenende: Aus Personalgründen marschierten jeweils zwei Abteilungen zum Hofgang. Sie mußten sich allerdings getrennt auf dem Hof bewegen und durften keinen Sprechkontakt untereinander haben. An einem dieser Wochenenden bekam ich von einem Mitgefangenen den Hinweis, daß der andere DDR-Bürger zum gleichen Zeitpunkt in der anderen Gruppe Hofgang hatte.

Trotz Überwachung gelang es mir, unbeobachtet in die andere Gruppe zu wechseln und mit ihm zu sprechen. Die Freude war auf beiden Seiten groß. Es handelte sich um einen 70jährigen Rentner aus Zwickau, der im Auftrag der 12. Verwaltung (Aufklärung) des Ministeriums für Nationale Verteidigung der DDR einen Brief in den Raum München transportiert hatte und dabei verhaftet worden war.

Außerdem erfuhr ich, daß sich noch ein Schuldirektor aus Jena und ein weiterer DDR-Bürger in Stadelheim in Haft befanden. Unbemerkt konnte ich nach unserer Unterhaltung wieder in meine Gruppe zurückkehren.

Das wiederholten wir an den folgenden zwei Wochenenden. Dann folgte der Prozeß des Rentners. Ich sah ihn nicht wieder, erfuhr aber von anderen, daß er in die DDR zurückkehren konnte. Ich freute mich für ihn und hoffte für mich auf das gleiche.

Meine Frau darf nach München kommen

Eine freudige, aber auch ganz schwere Stunde in den langen Haftmonaten war der Besuch meiner Frau. Natürlich war er von der Ständigen Vertretung in Abstimmung mit der Staatssicherheit vorbereitet worden.

Schließlich mußte die Sicherheit meiner Frau während ihres Aufenthaltes in München gewährleistet werden, die Ermittlungsbehörden durften keine Möglichkeit bekommen, meine Frau in das Verfahren hineinzuziehen. Also begleitete Rechtsanwalt Genz meine Frau auf dem Flug nach München, wo noch der Leiter der Konsularabteilung der Ständigen Vertretung in Bonn hinzu kam.

Für meine Frau und mich war es sehr schwer, miteinander offen und unbekümmert zu reden. Die düstere Besucherzelle verfehlte nicht ihre Wirkung, mein Knastanzug erschreckte meine Frau, ich sah gesundheitlich angeschlagen aus. Und dann überwachte Kallenowski mit steinerner Mine unser Gespräch. Meine Frau war sehr tapfer, wenn es ihr auch schwer fiel, die Nerven nicht zu verlieren. Sie sah abgehetzt und angeschlagen aus. Dennoch gab mir ihr Besuch Kraft und moralischen Auftrieb. Ich zehrte noch lange davon.
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Zeit zum Nachdenken und Bilanzieren

Ich hatte im Gefängnis unendlich viel Zeit zum Nachdenken und Bilanzieren. Nein, ich bereute nichts, der von mir eingeschlagene Lebensweg war richtig, ich würde ihn immer wieder gehen, egal was kommen wird. Aber es nagten auch Zweifel, ich grübelte über Fehler, die ich gemacht, und Enttäuschungen, die ich erlebt hatte.

Manchmal verfluchte ich meinen Entschluß, von Jena nach Berlin zurückgekehrt zu sein und die Funktion des Generaldirektors im AHB Carl Zeiss Jena gegen die Funktion des Generaldirektors im AHB Elektronik eingetauscht zu haben. Vor allem erschien mir das Verhältnis zum Generaldirektor des Kombinats Mikroelektronik, Professor Wedler, immer unerträglicher. Ich war nicht mehr bereit, unter ihm weiter zu arbeiten, geschweige denn, für ihn den Kopf hinzuhalten. Eine späte und bittere Erkenntnis ...

Anders betrachtete ich meine Zusammenarbeit mit der Staatssicherheit. Hier bereute ich nichts und war bereit, nach der Haftentlassung den begonnen Weg fortzusetzen, einschließlich des damit verbundenen persönlichen Risikos. Stadelheim bestärkte mich in diesem Entschluß.

Aber würde man mir zu Hause noch vertrauen? Mußten die Genossen nicht befürchten, daß ich während der Haft umgedreht worden sei, als Agent des BND angeworben wurde? Mit Sicherheit würde ich als „verbrannt" gelten.
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Entlassung am 27. August 1982

Freitag, der 27. August 1982. Ein neues langweiliges Wochenende bei schönstem Sommerwetter stand bevor. Das Mittagessen wurde gerade ausgegeben, da eilte strahlend ein Beamter auf mich zu. Er hatte mich in den vergangenen Monaten immer unterstützt, wir waren uns nicht unsympathisch.

„Herr Ronneberger, sie werden noch heute entlassen!" Ich glaubte, mich verhört zu haben. Trieb er einen Üblen Scherz mit mir, wollte er mich verarschen? Nein, er versicherte mir glaubwürdig die Richtigkeit der Information: Er hatte die Mitteilung von der Anstaltsleitung erhalten und wartete nun nur noch auf die offiziellen Entlassungspapiere. Ich verstand nichts mehr. Warum jetzt, so Hals über Kopf, ohne daß ich vorher von meinen Rechtsanwälten informiert worden bin?

Die Antwort auf all diese Fragen war mir eigentlich egal. Hauptsache Freiheit! Auf das Mittagessen verzichtete ich und begann sofort übernervös, meine Habseligkeiten in der Zelle zusammenzupacken. Nach einer Phase ungeduldigen Wartens - noch nie zogen sich die Minuten so schleichend hin -, wurde ich in die Entlassungsabteilung gebracht.

Dort tauschte ich die verhaßte Häftlingskleidung gegen meine Zivilsachen und erhielt gegen Quittung alle persönlichen Habe zurück. Mir wurde mein Geld, der Entlassungsschein und ein Strafbefehl übergeben. Ich passierte die vielen Sicherheitsschleusen der Haftanstalt - und stand im Freien. Ein unbeschreibliches Glücksgefühl.

Mit dem Schamgefühl eines Ex-Knackis - der Taxifahrer konnte es mir ansehen, denn wer hier wartet, kennt solche Situationen - bestieg ich ein Taxi. Fahrtziel „Hotel Wolf" am Hauptbahnhof, das ich von vorangegangenen Reisen kannte. Im Hotelzimmer fühlte ich mich nach sechs Monaten Einzelhaft fürstlich untergebracht. Ich beschloß, diese Nacht noch in München zu bleiben, um mich etwas zu akklimatisieren, um überhaupt zu mir zu kommen. Ich war so erschöpft, daß ich die sofortige Fahrt nach Berlin kaum verkraftet hätte.

Als erstes griff ich zum Telefon und rief meine Frau in Berlin an. Vor Überraschung und Freude verstand sie fast nicht, was ich ihr zu sagen hatte. Anschließend telefonierte ich mit dem Leiter der Konsularabteilung in Bonn und vereinbarte meine Abholung für den nächsten Morgen. Er wollte mich persönlich nach Berlin bringen.

Das Abendessen im Hotelrestaurant mundete wie ein Festmahl. Das erste Bier nach sechs Monaten! Ich brauchte ein paar Gläser, bis ich mich wieder an den edlen Geschmack gewöhnt hatte. Ein Wonnegefühl auch das anschließende Wannenbad, das erste nach sechs Monaten. Völlig erschöpft sank ich in das weiche Bett, konnte aber dennoch keinen richtigen Schlaf finden.
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Die Rückkehr nach Berlin

Am nächsten Morgen nach dem Frühstück hatte ich Zeit und Muße, den mir ausgehändigten Strafbefehl, ein Schriftstück mit immerhin 16 Seiten, gründlich zu lesen. Das Amtsgericht Traunstein verhängte gegen mich auf Antrag der Staatsanwaltschaft:

„Eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen ä 75,- DM festgesetzt, an deren Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe der Zahl der Tagessätze tritt (§ 43 StGB). Die erlittene Untersuchungshaft wird auf die Geldstrafe angerechnet (§ 51 StGB)."

Ich wurde zwar beschuldigt, „vorsätzlich und fortgesetzt anderen bei deren verbotenen Geschäften im Innerdeutschen Handel Hilfe geleistet zu haben", aber von Anstiftung war keine Rede mehr. Auf 13 Seiten wurde der Strafbefehl lang und breit begründet, man bemühte das Militärratsgesetz Nr. 53, das Außenhandelsgesetz und das Wirtschaftsstrafgesetz.

Für mich eine Farce und der untaugliche Versuch, mit juristischen Mitteln meine fast sechsmonatige Untersuchungshaft zu rechtfertigen. Im Grunde genommen waren nämlich sämtliche Beschuldigung einer geheimdienstlichen Agententätigkeit gründlich geplatzt.

Aber ich durfte einfach nicht unschuldig sein, denn sonst hätte ich Anspruch auf Haftentschädigung gehabt. Das alles konnte ich nur mit einem leichten Lächeln quittieren. Pünktlich wie vereinbart wurde ich im Hotel vom Leiter der Konsularabteilung abgeholt.

Die Fahrt im Auto ging von München über Nürnberg auf der Autobahn in Richtung Berlin. Die Fahrt war bereits von Bonn aus zeitlich exakt mit Berlin abgestimmt, unsere Ankunft am DDR-Grenzkontrollpunkt avisiert. Weder auf West- noch auf Ostseite wurden wir kontrolliert.

Wieder zu Hause in der Familie (Seite 72)

Mir war natürlich bekannt, daß bei Rückführung eines im Westen inhaftiert gewesenen DDR-Bürgers der Betroffene zuerst zur Anhörung in eine MfS-Diensstelle überstellt wird. Würde mir das erspart bleiben, könnte ich zuerst meine Familie sehen und sprechen?

In Berlin fuhren wir sofort ins Zentrum, Richtung Alexanderplatz. Vor dem Haus der Elektroindustrie wurde ich vom Personalchef unseres Außenhandelsbetriebs empfangen. Im Fahrstuhl hieß mich Artur Wenzel willkommen. Er hatte nur eine einzige Frage: „Hat dich der BND angeworben?"

Dann folgte die Begrüßung durch den Generaldirektor Kurt Rippich. Die Atmosphäre dabei war alles andere als warm und herzlich, was mich nicht verwunderte. Wir hatten nie ein besonders gutes persönliches Verhältnis zueinander. Rippich war zwar lange Jahre im DDR-Außenhandel tätig, aber eigentlich mehr ein typischer Partei- denn ein fähiger Wirtschaftsfunktionär.

Zur Staatssicherheit hatte er Vorbehalte und ein gespaltenes Verhältnis. Solchen Menschen galt nun nicht unbedingt meine Sympathie, und ich entsprach wohl auch nicht seinen Vorstellungen. Wir akzeptierten uns, bewahrten aber Distanz zueinander.

Am Abend endlich kam ich zu Hause an. Das Wiedersehen im Kreise der Familie, die vollzählig in unserer Wohnung versammelt war, konnte nicht herzlicher sein.
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