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Gerhardt Ronnebergers Autobiographie - Deckname "SAALE" - aus 1999 - ein Generaldirektor erzählt .....

Gerhardt Ronneberger, geboren im März 1934 in Saalfeld († 2013 ?) schreibt 1999 in seiner Autobiographie (1982–1999) auf etwa 370 Seiten, wie es wirklich zuging beim MfS, der Stasi und den Betrieben in der "Deutschen Republik". Da er nie in einem richtigen Ossi-Gefängnis eingesperrt war, fehlt diese Erfahrung völlig, dafür aber die Zustände in einem West-Gefängnis und wie es dazu kam und vor allem, was danach bis zur Wende im Dez 1989 kam. Der Einstieg beginnt hier und mein Resume über das Buch endet hier.

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Kapitel 2
Papierkrieg

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Das erste Wochenende zurück in der DDR-"Freiheit"

Das erste Wochenende in Freiheit hatte ich selbstverständlich mit meiner Familie verbracht. Eine Erkenntnis aus der Haft wollte ich nämlich sofort in die Praxis umzusetzen: Das Leben besteht nicht nur aus Arbeit, es sollte auch gelebt werden.

Dieser Vorsatz ließ sich aber nicht so leicht in die Tat umsetzen. Die Genossen von der Staatssicherheit gaben mir gerade einen Tag Zeit, um mich ärztliche behandeln zu lassen, mein stark angegriffener Gesundheitszustand mußte wieder stabilisiert werden. Ich wurde zwar krank geschrieben, aber darauf nahm das MfS keine Rücksicht.

Man drängte auf eine sofortige Auswertung des gesamten Vorgangs. Jeder Dienstreisende der DDR mußte innerhalb von 24 Stunden nach Beendigung einer Reise in den Westen einen sogenannten Sofortbericht anfertigen und der Reisestelle seines Auftraggebers übergeben.

Dafür gab es ein entsprechendes Formular, das auszufüllen und mit einem ausführlichen Textteil zu ergänzen war. Die Reisestelle wiederum war verpflichtet, eine Kopie des Sofortberichts der Stasi zur Auswertung zu übergeben.

Diese Sofortberichte waren eine wichtige Informationsquelle, sofern sie sorgfaltig angefertigt wurden. Eine unexakte Berichterstattung konnte zur Streichung als Reisekader führen.

In meinem Fall reichte ein ausführlicher Sofortbericht natürlich nicht aus. So zog ich mich mit MfS-Major Gesang für die nächsten vier Wochen in verschiedene konspirative Objekte der Staatssicherheit zurück. Die meisten lagen an der Peripherie von Berlin, herrliche Villen, die beispielsweise als Gästehaus des Ministeriums für Außenhandel getarnt waren.
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Bis in das kleinste Detail rekonstruiert

Mein gesamter Reiseablauf von Berlin nach München, die Verhandlungen mit Scholz, die Rückreise und meine Verhaftung wurden bis in das kleinste Detail rekonstruiert.

Alles wurde auf Tonband mitgeschnitten. Die mehrwöchigen Vernehmungen mußte ich möglichst wörtlich wiedergeben, Fragen und Antworten sollten in allen Feinheiten exakt dargestellt werden. Es wurden genaue Personenbeschreibungen gefordert und Phantombilder angefertigt.

Ich mußte die Räume der Untersuchungsbehörden und die Bedingungen in der Haftanstalt genau beschreiben. Nichts wurde ausgelassen. Ich verfüge zwar über ein sehr gutes Erinnerungsvermögen, aber das war eine Tortur. Nach täglich mehrstündiger Befragung war ich am Abend erschöpft und am Ende meiner Leistungsfähigkeit. Die Verhöre beim westdeutschen Staatsschutz in München waren auch nicht anstrengender gewesen.
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September 1982 - ein Gesamtbericht ist fertig

So entstand bis Ende September 1982 ein Gesamtbericht, ein etwa 300 Seiten dickes Konvolut. Diese Fleißarbeit der Hauptabteilung XVIII wurde der Hauptverwaltung Aufklärung (HVA), der Arbeitsgruppe Sicherheit (AGS) sowie der Hauptabteilung IX (Untersuchungsorgan) zur Kenntnisnahme und Prüfung übergeben.

Doch damit war die Schreibwut noch nicht gebändigt, Berichte, Einschätzungen und Stellungnahmen wurden wie am Fließband produziert. So gab MfS-Oberstleutnant Fickert Mitte Oktober eine fünfseitige Stellungnahme ab, die eine „Bewertung des strafrechtlichen Vorgehens der BRD-Behörden gegen einen DDR-Wirtschaftsfunktionär wegen ungenehmigten und verbotenen Handels mit BRD-Firmen" und „zu Problemen und zur Ehrlichkeit des Kandidaten nach dessen Rückkehr in die DDR" enthielt.

Und nicht zuletzt erarbeitete mein Führungsoffizier, Oberstleutnant Wenzel, Ende Oktober eine zusammenfassende „Operative Einschätzung zur widerrechtlichen Inhaftierung des Gen. Ronneberger, Gerhardt, Stellvertreter des Generaldirektors im VE AHB Elektronik Export-Import Berlin, in der BRD vom 4.3.1982 bis 27.8.1982", in die die Stellungnahmen und Standpunkte der HVA und der Hauptabteilung IX einflossen.
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Die operative Einschätzung der Hauptabteilung XVIII/8

In der operativen Einschätzung der Hauptabteilung XVIII/8 heißt es u. a. wörtlich:

„... Die widerrechtliche Inhaftierung des Gen. R. (Ronneberger) durch den Staatsschutz der BRD, deren Ausgangspunkt ein vom Militärischen Abschirmdienst (MAD) der Bundeswehr initiiertes und vom Staatsschutz der BRD geführtes Ermittlungsverfahren gegen Scholz sen., Inhaber der Fa. Alltransistor/BRD sowie dessen Sohn war, ist Ausdruck zunehmender Komplexität und Aggressivität gegnerischer Aktivitäten gegen die Mikroelektronik der DDR.

Die Fa. Alltransistor wurde bis 1977 von der HVA/VHI aufgeklärt und der Firmeninhaber kontaktiert. Die Geschäftsbeziehungen zwischen der BRD-Firma Alltransistor und dem AHB Elektronik wurden 1979 von Scholz sen. aufgenommen. Sie wurden seitdem seitens AHB Elektronik durch Gen. R. geleitet. Entsprechend eigenen Angaben gegenüber einem IM sei Scholz sen. vor seiner Aufnahme der Geschäftsbeziehungen zum AHB Elektronik durch den BND-Mitarbeiter Westphal mehrmals aufgesucht worden; er habe jedoch die Zusammenarbeit mit dem BND abgelehnt

... Die widerrechtliche Inhaftierung des Gen. R. sowie die Maßnahmen gegen die Fa. Alltransistor sind Bestandteil einer seit 1981 laufenden Großfahndungsaktion verschiedener Geheimdienste und Zollorgane der NATO-Länder in den USA und in Westeuropa einschließlich in neutralen Ländern ("Operation Exodus"), in deren Ergebnis 1981/1982 gegen eine Reihe NSW-Firmen und Einzelpersonen Ermittlungs- und Strafverfahren wegen Industriespionage bzw. Militärspionage sowie Zoll- und Steuerprüfverfahren geführt wurden, u. a. gegen die BRD-Firmen Techma (Bruchhausen), Elektronik, Elmont, Semitec, Elmasch, Hardt, gegen britische Firmen wie Amtest, Metals Research und Firmen in Holland (z. B. Radyne), wie aus der operativen Arbeit bekannt ist bzw. Pressemeldungen im NSW, u. a. Welt vom 13.10.82, zu entnehmen ist.

Mit dem Verfahren gegen Gen. R. wurde durch die BRD-Justiz erstmalig gegen einen leitenden DDR-Wirtschaftsfunktionär vorgegangen, der im Auftrage seines AHB kommerzielle Verhandlungen über ein Embargo-Importobjekt in der BRD führte.

Die gegnerischen Maßnahmen gegen Gen. R. und die Fa. Alltransistor bestätigen operative Erkenntnisse, wonach strategische Importe der DDR durch Geheimdienste genutzt werden, um

- die im Bereich der Durchbrechung der Embargobestimmungen wirksam werdenden Personen zu erkennen, aufzuklären und unwirksam bzw. für feindlich subversive Zielstellungen nutzbar zu machen,
- in den staatlichen Importorganen für strategische Elektronikerzeugnisse Fuß zu fassen,
- wirtschaftliche Störtätigkeit und Sanktionen durchzusetzen,
- die operative Basis unseres Organs zu unterlaufen.

Dabei ist ein zunehmend koordiniertes Zusammenwirken der Geheimdienste mit staatlichen Kontroll- und Überwachungsorganen (Zoll, Finanzprüf- und Steuerfahndungsorgane), Konzernen sowie Embargolieferanten zu verzeichnen, was sich u. a. in zunehmenden Kontaktierungen und Werbungen von im Operationsgbiet eingesetzten DDR-Spezialisten und NSW-Kontrahenten widerspiegelt ...

es geht weiter ..... ("Gen. R." = Genosse Gerhardt Ronneberger)

Die HA XVIII/8 und die HA IX/3 stimmen hinsichtlich der Bewertung des Aussageverhaltens des Gen. R. zur Widerlegung der gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe auf nachrichtendienstliche Agententätigkeit und Beihilfe auf Wirtschaftsstrafvergehen überein.

Die über diesen Rahmen hinausgehende Aussagebereitschaft unter dem Gesichtspunkt der Geheimhaltungspflicht und politischen Verantwortung als Wirtschaftsfunktionär hätte verweigert werden müssen. Das bezieht sich unter anderem auf Aussagen zu seiner Person, zu Mitarbeitern des AHB Elektronik sowie zur WS-Stelle des AHB.

Bezogen auf die getätigten Aussagen zur Fa. G. Forgber ist zu berücksichtigen, daß beim Gegner dazu bereits umfangreiche und detaillierte Angaben vorlagen, wie das mit der in der Westpresse veröffentlichten Angaben dokumentiert wird.

Das Aussageverhalten des Gen. R. wurde wesentlich mitbestimmt durch Verkennung der konkreten Rechtssituation und der Rechtsauffassung in der BRD hinsichtlich Anwendbarkeit von BRD-Recht auf einen in Wahrnehmung kommerzieller Aufgaben in der BRD eingesetzten DDR-Wirtschaftskader.

Die HVA/AGS vertritt in Kenntnis des Berichtes des Gen. R. vom 30.9.1982 demgegenüber den Standpunkt, daß im vorliegendem Fall, analog dem Aussageverhalten von IM der HVA, eine generelle Aussageverweigerung durch Gen. R. notwendig gewesen wäre.

Die inhaltlichen Ausführungen im Bericht vom 30.9.1982 lassen - auch in Übereinstimmung mit der HA IX/3 sowie unter Berücksichtigung weiterer operativer Erkenntnisse aus der U-Haft (Einsatz von IM der HA XIII und der HVA/AGS, Abschöpfung der Rechtsanwälte und von NSW-Kontrahenten wie Majunke/FDP-Politiker) - den Schluß auf eine ehrliche Berichterstattung durch Gen. R. zu.

Es kann eingeschätzt werden, daß Gen. R. die während der gesamten Inhaftierungszeit vorgetragenen massiven und erpressenden Versuche, ihn zum Republikverrat zu veranlassen, konsequent abgewehrt hat. Auch hat er den untersuchungsführenden Organen der BRD keine ihm speziell in seinen Funktionen als Generaldirektor des AHB Carl Zeiss Jena und als Generaldirektor bzw. Stellvertreter des Generaldirektors des AHB Elektronik Übertragenen Aufgaben unseres Organs verraten oder in anderer Weise preisgegeben.

Diese Einschätzung ergibt sich auch aus Erkenntnissen von IMB, die zum BND eingesetzt sind und die Person des Gen. R. exakt einschätzen können. Ausgehend vom Bericht des Gen. IL kann weiterhin eingeschätzt werden:

Der Gegner hat, gestützt auf Kenntnisse aus dem Verrat von Stiller, von Spezialisten, die die DDR widerrechtlich verlassen haben (u. a. Weise, ehem. AHB Elektrotechnik, für Embargoimporte verantwortlich), aus der Nutzung von Geheimdienstagenten, NSW, Kontrahenten und anderen Quellen, die Methoden zur Durchbrechung des Embargos auf dem Elektroniksektor weitestgehend aufgeklärt; er setzt die Einbeziehung der Aufklärungs- und Abwehrlinien des MfS bei der Absicherung der Importe als gegeben voraus...

Schlußfolgerungen:

- Zum Gen. R. werden über einen längeren Zeitraum operative Kontrollmaßnahmen realisiert. Entsprechend der Einschätzung der HA IX/3 sind zur weiteren Beurteilung der Objektivität der Berichterstattung des Gen. R. weitergehende spezielle Befragungen über seine widerrechtliche Inhaftierung durchzuführen.

In weiteren Gesprächen mit Gen. R. ist gleichzeitig zu verdeutlichen, daß er sich in seinem Verhalten gegenüber dem Gegner überschätzt hat und daraus persönliche Lehren ziehen muß.

- Gen. R. wird seine Funktion als SGD im VE AHB Elektronik weiter ausüben, jedoch vorerst nicht in das NSW reisen, obwohl nach Einschätzung der HVA/AGS einer weiteren Reisetätigkeit des Gen. R. nichts entgegenstehen würde.

- Durch Gen. R. wurden erste Schlußfolgerungen für die wirtschaftsleitenden Organe hinsichtlich notwendiger Konsequenzen zur weiteren erfolgreichen Durchbrechung der Embargobestimmungen erarbeitet, die mit inoffiziellen Kräften und Experten beraten werden ...

Spezielle Schlußfolgerungen zur Arbeit mit den NSW-Reisekadern, die zur Abwicklung von strategischen Importen eingesetzt werden, sind auszuarbeiten. Vorgeschlagen wird, in Konsultation mit der HA IX/3 und der HVA/AGS ein für Schulungszwecke von NSW-Reisekadern geeignetes Dokument zu erarbeiten.

- In Übereinstimmung mit Erfordernissen zur Durchsetzung der DA 1/82 ist zu gewährleisten, daß durch NSW-Reisekader, die zur Realisierung strategischer NSW-Importe eingesetzt sind bzw. Aufgaben für Partei- und Staatsführung mit eindeutig politischem Charakter wahrnehmen, keine offensiven agenturischen Aufträge des MfS im Operationsgebiet auszuführen sind (außer in bestimmten Gefahrensituationen). Ein solches Herangehen wird im Direktorat Anlagenimport des VEB Kombinat Mikroelektronik seit Jahren erfolgreich praktiziert...

- spezielle operative Kontrollmaßnahmen sind erforderlich zu Personen aus dem AHB Elektronik, insbesondere zu einem dem Gerh. R. unterstelltem Kollektiv, zu denen es operative Anhaltspunkte aus der widerrechtlichen Inhaftierung gibt, daß Informationen an den Gegner abfließen; zu der von Scholz sen. eingesetzten Schweizer Nachfolgefirma Mitron, die weitere Geschäftsaktivitäten zum AHB Elektronik entwickelt ...
zu dem FDP-Politiker Majunke ..., zu dem neue operative Anhaltspunkte über ein Zusammenwirken mit dem BND bzw. Verfassungsschutz erkennbar sind. (Majunke wurde bis 1977 im OV "Intertrans' der Hauptabteilung XVIII/8 bearbeitet).

- Die HVA/AGS und die HA IX/3 sind auf Grund der Ausführlichkeit der Berichterstattung des Gerh. R. an Informationen zu den während der widerrechtlichen Inhaftierung in Erscheinung getretenen gegnerischen Kräften sowie an vernehmungstaktischen, strafprozessualen und strafrechtlichen Informationen interessiert.

Auf der Grundlage geführter Konsultationen mit der HA IX/3 und der HVA/AGS wurde entschieden, den vorliegenden Strafbefehl des Landesgerichtes Traunstein/BRD gegen Gerh. R. vom 26.8.1982 nicht anzufechten, weil formal juristisch die ausgesprochenen Sanktionen der geltenden BRD-Wirtschaftsgesetzgebung entsprechen und aus handelspolitischer Sicht sowie unter Berücksichtigung der generellen Verschärfung der Embargobestimmungen keine für die DDR positiven juristischen Grundsatzentscheidungen zu erwarten sind."

Und es gab noch ein Papier der Hauptabteilung XVIII der Staatssicherheit

Die Elektronikexperten der Hauptabteilung XVIII der Staatssicherheit legten darüber hinaus noch ein Papier vor, in dem sie die Schlußfolgerungen für die weitere Arbeit zusammenfaßten.

Darin hieß es:
„... Die für die Beschaffung militärischer/militärtechnischer Informationen und Muster eingesetzten inoffiziellen Kräfte operieren ausschließlich vom Territorium der DDR aus, so daß sie von gegnerischen Maßnahmen nicht erfaßt werden können ...

Nach den in der Hauptabteilung XVIII/8 vorliegenden Erkenntnissen zu den mehr als 50 erfaßten Lieferanten von Embargoerzeugnissen und den 40 in der Feindobjektakte „Embargo" registrierten und aufgeklärten Lieferfirmen arbeiten diese außer mit den genannten Importorganen der DDR teilweise abgedeckt oder andere Institutionen mit der HVA, der Verwaltung Aufklärung der NVA sowie mit den Sicherheitsorganen anderer sozialistischer Länder

- z. B. Ulrichshofer/Fa. Elektronik, Wien - wurde der HVA/SWT zur Zusammenarbeit übergeben;

- Potera/Fa. Cerdip, Westberlin - Zusammenarbeit mit Sicherheitsorganen der UVR, operatives Interesse durch VO des KfS (Verbindungsoffizier des KGB im MfS);

- Hrobsky/Fa. Elektronik, Wien - wurde VO des KfS übergeben;

- Stein/Fa. Stock, BRD, mit Verbindungen zum Konzern MBB - Zusammenarbeit mit Verwaltung Aufklärung der NVA;

- Dr. Grahmann/Fa. Leybold Heraeus - Zusammenarbeit mit Kß ... (Dr. Grahmann stand zwar nach der Wende im Verdacht nachrichtendienstlicher Tätigkeit, was aber nicht bewiesen werden konnte. Einen Anwerbungsversuch des MfS unter dem Deckmantel des Forschungsinstituts des Ministeriums für Außenhandel der DDR hatte er angeblich abgelehnt. Wie seine Diplomarbeit zum MfS und anschließend als Geschenk des MfS zum KGB gelangte, konnte nicht ermittelt werden. G. R.)

Die Stasi wußte, wer unter Beobachtung des BND lag

Die politisch-operative Abwehrarbeit zur Sicherung der Importe von Embargowaren erfordert die konsequente Aufklärung und sicherheitspolitische Bearbeitung des Personenkreises, der mit der Durchführung der Importe beauftragt ist.

Das schließt ein die strengste Konspiration bei der inoffiziellen Zusammenarbeit mit NSW-Reisekadern und die Sperrung der Ausreise bei Vorliegen ernsthafter Gefährdungsgründe. So mußten infolge der widerrechtlichen Inhaftierung des stellv. Generaldirektors des AHB Elektronik fünf NSW-Reisekader gesperrt werden, die vom Staatsschutz der BRD in Fahndung gestellt waren ...

Zur politisch-operativen Einflußnahme auf die Auswahl und Nutzung der einbezogenen Lieferfirmen und Personen aus dem NSW und um deren Infiltration von imperialistischen Geheimdiensten rechtzeitig zu erkennen, ist über deren Erfassung die Zusammenführung aller operativ bedeutsamen Hinweise zu gewährleisten und durch ständige Vergleichsarbeit und Analyse sind vorbeugend Gefahrenmomente auszuschließen.

Dabei sind in Zusammenarbeit mit der HVA/SWT erforderlichenfalls arbeitsteilige abwehrseitige und aufklärungsseitige Maßnahmen durchzuführen ..."
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Der Informationshunger des weitverzweigten Apparats

Als ob mit all den Berichten und Einschätzungen nicht schon genug Papier beschrieben worden war - der Informationshunger des weitverzweigten Apparats war immer noch nicht gestillt.

So ging der Kelch abermals nicht an mir vorbei, und ich wurde beauftragt, Schlußfolgerungen für die weitere Arbeit auf dem Gebiet der Beschaffung von Embargowaren auszuarbeiten. Ich fand das damals alles andere als eine Beschäftigungstherapie, sondern überaus nütztlich und wichtig.

Schließlich ging es darum, die Risiken unserer Arbeit zu minimieren, und zwar in der Konsequenz für alle beteiligten Beschaffungsorgane, also für uns genauso wie für die speziellen Beschaffungsorgane der Hauptverwaltung Aufklärung des MfS (SBO).

Weil bislang - wie meine Verhaftung und andere Pannen dramatisch illustriert hatten - verschiedene Institutionen bei der Beschaffung von Embargowaren unabhängig und unkoordiniert voneinander gehandelt hatten, schlug ich deshalb als wichtigstes vor, unsere Aktionen von der Leitungsebene an zu konzentrieren und abzustimmen. Da es außerdem eine Vielzahl von Beschaffern aus der DDR mit Sonderstatus gab, die zudem von der gegnerischen Seite leicht zu durchschauen waren, empfahl ich, daß sämtliche Embargoimporte nur noch unter dem Namen eines regulären staatlichen Außenhandelsbetriebs erfolgen sollten.

Das war kühn gedacht, aber schon im Ansatz halbherzig und völlig illusorisch. Denn die "Speziellen Beschaffungsorgane" (SBO), die im Auftrag und unter direkter Leitung der Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) arbeiteten, standen überhaupt nicht zur Debatte. Sie waren schlichtweg tabu.

Westreisen unserer Mitarbeiter seien völlig unnötig

Ich regte auch an, künftige Verträge mit ausländischen Partnern so abzuschließen, daß diese die alleinige Verantwortung für die Ausfuhrgenehmigung trugen und wir unser finanzielles Risiko dadurch einschränkten, daß keine Vorauszahlungen mehr erfolgten bzw. nur noch in Abhängigkeit vom Erhalt der Ware.

Wichtig erschienen mir gleichfalls die Hinweise, in unserer Handelstätigkeit stärker mit den großen Konzernen und nicht nur mit kleinen Firmen zu kooperieren und den Import von Embargowaren stärker mit dem von nichtlizenzpflichtigen Waren zu verknüpfen.

Ich machte mir auch Gedanken über scheinbare Details und Nebensächlichkeiten. Dazu gehörte die Warnung, daß natürlich unser gesamter Telex-, Telefon- und Postverkehr mit unseren westlichen Geschäftspartner vom Gegner abgehört bzw. gelesen werden und Deckadressen stets auffliegen konnten. Das gleiche betraf Scheinrechnungen und Scheinfilialen von DDR-Unternehmen, weshalb ich dafür plädierte, daß die offiziell der DDR gehörende Firmen im Ausland unter keinen Umständen in die Embargogeschäfte einbezogen werden durften.

Weil einige Betonköpfe im Apparat von Partei und Staatssicherheit meinten, daß die zahlreichen Westreisen unserer Mitarbeiter völlig unnötig seien, schlug ich als Kompromiß zwar vor, diese auf das gesunde notwendige Maß zu reduzieren, betonte aber andererseits ihren Stellenwert.

Immerhin importierten wir weder Nestle-Schokoriegel noch Triumph-Büstenhalter, sondern teure, hochkomplizierte technische Geräte und Anlagen. Und vor deren Kauf gibt es eben unerläßliche Referenzbesichtigungen, Tests beim Hersteller, Probeläufe, Abnahmen usw.
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Mein Plan gegen die Interessen des MfS

Beim Ausarbeiten dieser Schlußfolgerungen hatte ich mir wirklich - wie es so schön heißt - einen Kopf gemacht. Owohl ich weiß Gott kein weltfremder Bürger war, hätte ich nie im Traum daran gedacht, daß viele meiner Vorschläge den Interessen des MfS widersprachen und nur gegen den Widerstand der SBO der HVA umgesetzt werden konnten.

So hatte ich in Abstimmung mit meinem Führungsoffizier, Artur Wenzel, angeregt, den von mir im AHB Elektronik geleiteten Importbereich und das Direktorat Anlagenimport im Kombinat Mikroelektronik in einem einheitlichen Importbereich des AHB unter meiner Leitung zusammenzufassen.

Doch ich mußte mich eines besseren belehren lassen. Denn gegen diesen Vorschlag liefen Wolfram Zahn, Stellvertretender Generaldirektor des Kombinats Mikroelektronik, und Dietrich Kupfer, Direktor des Anlagenimports, sofort Sturm. Beide besaßen einen nicht zu unterschätzenden Einfluß in der Stasi, der HA XVIII und besonders bei den "Speziellen Beschaffungsorganen" der HVA. Und beiden ging es darum, ihren Sonderstatus und die zahlreichen Privilegien zu erhalten.

Schließlich unterlagen sie im Gegensatz zu uns keinerlei staatlichen Kontrollen und konnten so schalten und walten, wie sie es für richtig hielten. In der Tat gelang es ihnen, mit fadenscheinigen Argumenten meinen Plan zu kippen.

Ein fauler Kompromiß

Zustande kam lediglich ein fauler Kompromiß: Die Selbständigkeit des Direktorates Anlagenimport blieb zwar erhalten, aber Anlagenimport schloß seine Verträge nicht mehr unter dem Namen der Fa. Forgber, sondern im Namen des AHB ab. Und ich erhielt als Stellvertreter des Generaldirektors des AHB gegenüber dem Direktor Anlagenimport bestimmte Anleitungsaufgaben und Kontrollfunktionen. Damit war jedoch die Konkurrenz zwischen dem von mir geleiteten Importbereich und dem Direktorat Anlagenimport keinesfalls beseitigt, was der Sache nicht dienlich war.

Erst viel später, 1986, kam auf es Initiative und unter Führung von Alexander Schalck-Golodkowski zur Bildung eines einheitlichen Bereichs für Embargoimporte und Technologietransfer der Elektronik.
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Irgendwann war das nervende Berichteschreiben zu Ende

Irgendwann war das nervende Berichteschreiben, Auswerten und Analysieren zu Ende. Gleichsam als Trostpflaster und Höhepunkt wurde mir die Ehre zuteil, mit dem Chef der Hauptabteilung XVIII des MfS, Generalleutnant Kleine, sprechen zu dürfen. Ich hatte ihn vor Jahren schon einmal kennenlernt.. Damals hatte er mir - allerdings unter dem Namen Dr. Hartmann - einen Auftrag erteilt.

Das Zusammentreffen fand im konspirativen Objekt „Moll" an der Ecke Moll-/Hans-Beimler-Straße, gleich hinterm Alexanderplatz, statt. Im Beisein meines Führungsoffiziers durfte ich dem General nochmals persönlich über meine Inhaftierung, das Ermittlungsverfahrens und meine Vorstellungen über die weitere Arbeit bei der Beschaffung von Embargowaren berichten.

Generalleutnant Kleine war ein aufmerksamer Zuhörer. Am Ende bedankte er sich für meinen Einsatz, klopfte mir väterlich auf die Schulter und heftete mir einen „Kampforden für Verdienste um Volk und Vaterland in Gold" an die Brust. Eine Haftentschädigung erhielt ich nie.

Der endgültige Schlußpunkt hinter den ganzen Vorgang wurde übrigens erst drei Jahre später gesetzt. Aus der Süddeutschen Zeitung hatten wir im November 1985 erfahren, daß der Prozeß gegen Dietmar Scholz beendet worden war. Wegen verbotener Geschäfte im innerdeutschen Handel hatte ihn die 2. Strafkammer beim Landgericht München II zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, die gegen 5.000 DM Geldstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.
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Kapitel 3
Eine Allianz fürs Leben oder:

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Ein Geheimdienst und seine Quellen

Gewiß meinen viele Menschen von sich, daß sie selbst etwas ganz besonderes seien und daß ihre Tätigkeit einmalig wäre. Ich mache da keine Ausnahme. Und selbstverständlich fühle ich mich durch die Zusammenarbeit mit der Staatssicherheit irgendwie zum Ritter geschlagen, als Zugehöriger einer verschworenen Kampfgemeinschaft.

Aber so toll mir auch zumute war - ich war nur einer von vielen. Ende der 19achtziger Jahre waren in der DDR rund 180.000 Bürger in das Informantennetz der Stasi eingebunden, sogar aus der Bundesrepublik standen 20.000 bis 30.000 Menschen in wohlwollendem Kontakt mit dem „Schild und Schwert" der SED.

Nur nebenbei: Damit ist auch das „Moralgefälle" - hier die Täter im Osten, dort die Opfer im Westen - ad absurdum geführt.

Dieses „Spitzelheer", wie es heute der deutsche Zeitgeist so schön grobschlächtig und undifferenziert bezeichnet, entstand aus einem ganz simplen Grund:
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Die "Inoffiziellen Mitarbeiter" (IM) des MfS

Die "Inoffiziellen Mitarbeiter" (IM) waren für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR die wichtigste Informationsquelle. Damit allein unterschied man sich freilich nicht von anderen Geheimdiensten auf der Welt, wohl aber durch das quantitative und wirklich flächendeckende Ausmaß.

Es gab nichts, was die Stasi nicht interessierte. Entsprechend dann auch die Losung Erich Mielkes, lückenlos aufklären zu müssen, „wer ist wer?**

Selbstverständlich gründete sich auch die Zusammenarbeit mit den Informanten auf geheime Befehle und Beschlüsse, beispielsweise zuletzt festgehalten in der „Richtlinie Nr. 1/79 für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern (IM) und Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit (GMS) - GVS (Geheime Verschlußsache) MfS 0008-1/79".
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Die konspirativen Treffs und die Geheimhaltungsregeln

Darin legte man u. a. großes Augenmerk auf die konspirativen Treffs mit den Führungsoffizieren. Diese Zusammenkünfte hatten natürlich nach strengsten Geheimhaltungsregeln stattzufinden. Schließlich durfte kein IM durch Unvorsichtigkeiten oder Nachlässigkeiten enttarnt werden.

Deshalb traf man sich meist in sogenannten konspirativen Objekten (KO), in der Regel Wohnungen, Appartements oder Häuser und Villen am Stadtrand.

Die konspirativen Objekte liefen unter den Namen privater Personen, Firmen oder staatlicher Institutionen, von denen sie auch tatsächlich angemietet waren. Für sie wurden außerdem Decknamen verwendet, so für das IMK „Leuchte", das als Büro des VEB Narva Berlin firmierte und sich in unmittelbarer Nähe dieses Betriebes befand.

Der Führungsoffizier mußte stets rechtzeitig den Treffort aufsuchen und beobachten, ob sein IM auf dem Weg zum und vom Treffort eventuell von anderen observiert wurde. Nicht zuletzt dachte man sich zur Abdeckung der heimlichen Treffs glaubwürdige operative Legenden aus, das sind bis ins Detail festgelegte und überprüfbar gemachte Identitäten.

So nannte sich mein Führungsoffizier Wenzel unter anderem mit dem Familiennamen Werner und gab sich als Mitarbeiter des Ministerrates aus. Das Namensschild Werner befand sich auch am konspirativen Objekt „Moll".
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Unser konspiratives Objekt - ein 1-Raum-Appartement

Ich hatte als AHB Elektronik im Hochhaus in der Berliner Moll-/Ecke Hans-Beimler-Straße ein 1-Raum-Appartement angemietet und es meinem Führungsoffizier zur Verfügung gestellt. Unser Außenhandelsbetrieb bezahlte die Miete, die Staatssicherheit übernahm die Möblierung.

Außer der Stasi wußten von der Existenz dieser Wohnung nur meine Sekretärin und eine als Vertrauensperson ausgewählte Mitarbeiterin, die die Wohnung sauber machte. Das KO „Moll" wurde von der Hauptabteilung XVIII/8 für Treffen mit ihren IM, also auch mit mir, genutzt. Wenn Informanten von außerhalb anreisen mußten, übernachteten sie manchmal auch dort. Ich besaß sogar einen Schlüssel für das Appartement und durfte es persönlich nutzen, wenn ich in Abgeschiedenheit arbeiten wollte.

Im AHB führten wir zwar fein ordentlich Buch über Reservierung und Auslastung des Objekts, kannten aber weder Namen noch Decknamen der Nutzer. Wer sich wann dort traf bzw. nächtigte, entschied allein Artur Wenzel als Leiter der Abteilung 8 der HV XVIII.

Es gab da auch Ausnahmen

Wie bei allem, bestätigten auch bei den Treffs Ausnahmen die Regel. Weil wir uns seit Jahren kannten, lange und vertrauensvoll zusammengearbeitet hatten und auch persönlichen Kontakte unterhielten, traf ich mich manchmal mit Artur Wenzel in meiner Wohnung oder auf meinem Wochenendgrundstück.

Das entsprach weder den Vorschriften noch den konspirativen Verhaltensregeln, und ich weiß nicht, wie mein Führungsoffizier diese Eigenmächtigkeiten gegenüber seinen Chefs begründet und absegnen lassen hat.

Für die Treffs selbst war ein strenges Reglement vorgeschrieben, nach dem sie auch meist abliefen:

Der Führungsoffizier stellte seinem Informanten konkrete Aufgaben, und der IM berichtete über ihre Erfüllung. Wenn dies mündlich erfolgte, arbeitete der Führungsoffizier die erhaltenen Einschätzungen und Meldungen in den von ihm stets anzufertigenden schriftlichen Treffbericht ein.

Mitunter waren dann natürlich der Phantasie des Stasi-Mitarbeiters Tür und Tor geöffnet, Dichtung und Wahrheit gingen manchmal Hand in Hand. Schriftliche Berichte kamen nur in Frage, wenn sie nicht von einer dritten Person, sondern vom IM selbst geschrieben wurden. Es war also undenkbar, daß ich sie etwa meiner Sekretärin hätte diktieren können. Meist sprach ich aber meine Berichte auf Tonband, wofür mich das MfS mit moderner Diktiertechnik ausgerüstet hatte.

Nach erfolgtem Treff hatte sich der Führungsofirlzier an den Schreibtisch zu setzen: Für seine Vorgesetzten mußte er einschätzen, inwieweit die gestellten Ziele erreicht wurden und welche weiteren „politisch-operativen Maßnahmen" festzulegen sind.
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Ein gigantischer Informationsberg für das MfS

Er mußte alle gewonnenen Informationen lückenlos auswerten, analysieren, verdichten und speichern, damit sie jederzeit zugriffsbereit waren. Logisch, daß auf diese Weise ein gigantischer Informationsberg wuchs, den noch nicht einmal der riesige MfS-Apparat bewältigte, ganz abgesehen davon, daß der Auftraggeber - die SED-Spitze - mit den eingegangenen Auskünften nichts anzufangen wußte oder wollte.

Mitunter nahmen neben dem Führungsoffizier noch weitere MfS-Mitarbeiter an den Treffen teil. Diese waren dann dem IM nur unter einem Decknamen bekannt. Deshalb wurde in dessen Stasi-Akten genau darüber Buch geführt, welche Mitarbeiter unter welchem Namen, egal ob richtiger oder Deckname, ihm vorgestellt wurden.

Außerdem hatten wir die strenge Order, bei einem zuffälligen Zusammentreffen mit dem Führungsoffizier oder einem anderen bekannten Mitarbeitern des MfS in der Öffentlichkeit so zu tun, als kennen wir uns nicht.
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Verwirrend, kompliziert und konfus - es wurde schwer, das alles zu trennen.

Anders verhielt es sich mit den MfS-Angehörigen, mit denen wir nicht als IM zusammenarbeiteten, sondern in unserer offiziellen Funktion mit ihnen als Verbindungsoffiziere für unseren Betrieb oder unsere Institution Kontakte pflegten.

Diese Begegnungen waren offizieller Natur und fanden somit in unseren Büroräumen statt. Das wiederum schloß nicht aus, daß mit dem gleichen Mitarbeiter auch als IM inoffiziell zusammengearbeitet wurde.

Das alles klingt heute ein bißchen verwirrend, kompliziert und konfus - aber so war es eben.

Um bestimmte Informationen schnell auszutauschen und nicht erst den nächsten Treff abwarten zu müssen, konnten sich IM und Führungsoffizier natürlich auch stets telefonisch kontaktieren. Beispielsweise erreichte ich Artur Wenzel nicht nur über die mir bekannte Rufnummer seiner Dienststelle, sondern konnte ihn zu jedem Zeitpunkt in seiner Wohnung und auf seinem Wochenendgrundstück direkt anrufen.

Weiterhin war der Diensthabende der Abteilung 8 verpflichtet, mich mit ihm zu verbinden, wenn er nur außerhalb der mir bekannten Rufhummern erreichbar war. Wenn es die operative Situation erforderte, konnten wir uns also jederzeit verständigen und unser Handeln abstimmen.
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Barbesuch ausgeschlossen

Die oben erwähnte Richtlinie Nr. 1/79 sah auch vor, daß die Arbeit mit den IM auf der Grundlage individueller Einsatz- und Entwicklungskonzeptionen erfolgte. Eine solche erläuterte mir mein Führungsoffizier beispielsweise Anfang September 1983 in unserem Geheimquartier in der Mollstraße.

In dem Papier, das ich freilich erst nach der Wende aus meinen Stasi-Akten zu Gesicht bekam, heißt es u. a.:

„... Während der Inhaftierung des IMS Saale entwickelte der Geschäftspartner des IMS, der Bürger der BRD H. J. Majunke, außergewöhnliche Aktivitäten bei den Behörden der BRD und bei seinen Verbindungen im Parteivorstand der FDP. Diese Aktivitäten konzentrierten sich auf die Person des IMS „Saale" und setzen sich seitdem auch unter Einbeziehung der Familie des IMS systematisch fort.

M. und dessen Ehefrau nehmen seit Oktober 1982 in Abständen von höchstens 6 Wochen persönlich Kontakt durch Einreisen auf. Dabei wird u. a. die seit Jahren bestehende Geschäftstätigkeit zum AHB Elektronik als offizieller Anlaß genommen ...

Bei den Zusammentreffen mit dem IM wird zunehmend durch die Fragestellung des M. eine nachrichtendienstliche Zielstellung sichtbar. Bei seiner Einreise am 16/17.6.1983 führte M. den IM mit seiner Mitreisenden, Helga Krips (Lehrerin aus dem Raum Köln), zusammen, deren Einreise nach Auskunft des M. im Auftrage des Verfassungsschutzes erfolgte und die nach Rückkehr in die BRD schriftlich Bericht erstatte ...

Im Rahmen der geschäftlichen und in der Vergangenheit sehr persönlichen Kontakte zeigt sich zunehmend, daß M. bzw. seine Mitreisende K. im Auftrage des Verfassungsschutzes bzw. BND den IMS „Saale" studieren bzw. aufklären. Hinweise auf gezielte nachrichtendienstliche Forderungen an den IM wurden bisher nicht bekannt. In der weiteren Arbeit ist dieser Thematik besondere Beachtung zu widmen und der IM zu befähigen, feindlich relevante Handlungen des M. und dessen Verbindungen zu erkennen und zu dokumentieren.

Gleichfalls ist die Rolle des M. in der FDP und dessen enger Kontakt zur Führungsspitze dieser Partei (Genscher, Lambsdorff) für die Entwicklung der politischen Auflassungen und Zielstellungen dieser Kreise gegenüber der CDU/CSU und in den außenpolitischen Aktivitäten, insbesondere gegenüber der DDR und den anderen sozialistischen Ländern, zu erkunden ..."

Was ich zu tun und vor allem zu lassen hatte .....

In der Konzeption wurden allerdings nicht nur meine Arbeitsaufgaben und -schritte festgelegt, sondern auch die detaillierten Verhaltensmaßregeln, also was ich zu tun und vor allem zu lassen hatte:

„1. Der IMS hat sich gegenüber Kontrahenten entsprechend der geltenden Verhaltensnormen für einen Wirtschaftsfunktionär und ein Parteimitglied zu verhalten, d. h., er muß auch gegenüber M. verdeutlichen, daß er im Interesse seiner persönlichen Sicherheit jeglichen außerdienstlichen Kontakt einzuschränken hat Sollten solche Kontakte im Rahmen der Geschäfte notwendig sein, sind die Gespräche im Beisein Dritter zu führen.

2. Der IM wird alle Geschenke und Zuwendungen ablehnen, da er verpflichtet ist, entsprechend den laufend durchgeführten Belehrungen im Außenhandel darüber seinen Leiter zu informieren, in diesem Fall den Generaldirektor des AHB Elektronik,

3. Der IMS wird es generell ablehnen, Angebote von M. zur Durchführung gemeinsamer Urlaubsreisen, Beschaffung von Hotelplätzen usw. anzunehmen...

4. Im Ergebnis der konkreten Berichterstattung des IMS erfolgt besonders zur weiteren Aufklärung des M. eine Präzisierung der Auftragsstruktur. Dabei wird generell davon ausgegangen, daß eine Anwerbung durch einen Geheimdienst nicht zugelassen wird. In Verbindung damit wird auch weiterhin durchgesetzt, das der IMS zumindest im Zeitraum bis Ende 1985 nicht als NSW-Reisekader zum Einsatz kommt und nach dem derzeitigen Stand unserer operativen Erkenntnisse über mögliche Aktivitäten feindlicher Kräfte auch nicht für Reisen in die Schweiz und Österreich vorgesehen ist.

Der IMS „Saale"* wird darüber hinaus veranlaßt, sich herauszuhalten aus allen privaten Interessenlagen des M. bei seinen Aufenthalten auf dem Territorium der DDR, insbesondere Kontakten zu weiblichen Personen, Baraufenthalten usw.

Analog muß er sich heraushalten aus allen Verhandlungen des M. mit sowjetischen Partnern, da offensichtlich auch sowjetische Aufklärungsorgane versuchen, Möglichkeiten des M. auszunutzen."
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Ein Vertrauensverhältnis zu meinen Geschäftspartnern war mir wichtiger

Wie bereits gesagt, mein Führungsoffizier gab mir nicht die vollständige Einsatzkonzeption zur Kenntnis, sondern erläuterte sie nur inhaltlich und informierte mich, wenn sie von Zeit zu Zeit fortgeschrieben und an veränderte Konstellationen angepaßt werden mußte. Insgesamt wurden solche Papiere jedoch vom MfS wie ein Dogma behandelt.

Ich dagegen betrachtete sie mehr als Orientierung für meine IM-Arbeit und leitete mein konkretes Handeln lieber aus der jeweiligen Situation ab. Die eisern vorgeschriebenen Verhaltensmuster entsprachen der Denkweise der MfS-Mitarbeiter, mir erschienen sie oft weltfremd und unrealistisch.

Wenn ich nach solch ehernen Grundsätzen gehandelt hätte, hätte ich nie ein echtes Vertrauensverhältnis zu meinen ausländischen Partnern aufbauen können.

Deren Betrachtungs- und Lebensweise war logischerweise eine ganz andere. Also mußte ich oft von der mir vorgeschriebenen Order abweichen, mich auf meine Geschäftspartner einstellen, zu ihnen schrittweise ein Vertrauensverhältnis aufbauen, wozu letztlich auch private Kontakte gehörten.

Das wiederum stieß bei Artur Wenzel und seinen Vorgesetzten auf wenig Gegenliebe. So in ihr Blickfeld geraten, war ich mehr als einmal der harschen Kritik der Staatssicherheit ausgesetzt. Außerdem war das für die Genossen ein ständiger Anlaß, mittels „sicherheitspolitischer Überprüfungen" meine „Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit" als IM zu kontrollieren. Das sah nicht nur die Richtlinie Nr. 1/79 vor, sondern war auch in meiner „individuellen Einsatz- und Entwicklungskonzeption" festgeschrieben.

Die Story mit dem Bankgeheimnis

Selbstverständlich war ich nicht so blauäugig, um anzunehmen, daß ich solchen Sicherheitsüberprüfungen nicht unterworfen wäre. Darüber war ich mir stets im klaren und hatte auch Verständnis dafür, zumal ich nach meiner Haftentlassung und Rückkehr in die DDR für jeden Geheimdienst der Welt als „verbrannt", als „Sicherheitsrisiko" gegolten hätte.

Doch wie weit diese Überprüfungen gingen, wie umfassend sie waren und welcher perfiden Methoden man sich dabei bediente - das ahnte ich freilich nicht. Das konnte ich erst nach der Wende bei der Durchsicht meiner MfS-Akte feststellen.

Zu jenem Zeitpunkt mußte ich mein früheres Verständnis für die „Einsicht in die Notwendigkeit" grundlegend revidieren.

Nein, die Staatssicherheit analysierte nicht nur die von mir gelieferten Materialien oder verglich Auftragserteilung und -erfÜllung. Man studierte keinesfalls nur mein Verhalten bei den Treffen und gab sich auch nicht mit Aufträgen zufrieden, die mir lediglich zur Kontrolle aufgebrummt wurden.

Fast die gesamte Palette des „Überwachungsstaates".....

Vielmehr ließ man mich durch »andere qualifizierte IM" überwachen, setzte - natürlich ohne mein Wissen - „operativ-technische Mittel" ein und ermittelte konspirativ gegen mich. Fast die gesamte Palette des „Überwachungsstaates" kam zum Einsatz.

Konkret sah das so aus, daß ständig alle von mir und meiner Familie geführten privaten Telefongespräche abgehört und aufgezeichnet wurden. Sogar bei privaten Fahrten mit dem Pkw auf der Transitstrecke innerhalb der DDR wurde ich observiert.

Zum Sicherheitscheck gehörte gleichfeils, daß in meinen privaten Bankkonten herumgeschnüffelt wurde. Ich unterhielt meine Bankkonten immer nur in Berlin, auch während meiner Tätigkeit in Jena. So teilte auf Anforderung des MfS der Leiter der Sparkasse Jena mit, daß ich weder bei der Sparkasse in Jena noch bei der Betriebssparkasse Zeiss ein Konto unterhielt.

Bankgeheimnis? - Ein Fremdwort für die Staatssicherheit.

Weiterhin mußten aus meinem beruflichen und privaten Umfeld mehrere Informanten laufend über mich berichten und schriftliche Einschätzungen abliefern. Doch ich muß sagen, daß mich keiner dieser IM anschwärzte, sondern sachlich und wahrheitsgemäß berichtete.

Problematischer waren hingegen die Informationen von sogenannten IMF, Inoffiziellen Mitarbeitern mit Feindberührung. Einige kolportierten ständig, daß sich gegnerische Geheimdienste für meine Person interessierten. Diese IMF wären von ihren Kontaktpersonen im BND und in der CIA mit meiner Person konfrontiert worden, wobei man sich besonders für meine Reisen in westliche Länder interessiert hätte.

So schilderte 1975 IMF „Rolf", daß N. - ein BND-Mitarbeiter mit Sitz in Hamburg - detaillierte Informationen über mich haben wollte. N. soll „Rolf" sogar indirekt vor mir gewarnt haben, da er wüßte, daß ich starke Hintermänner hätte. Deshalb hätte er auch die Empfehlung gegeben, mir gegenüber vorsichtig zu sein.

In einer anderen Notiz des MfS vom März 1977 hieß es:
„Bei Gesprächen zwischen IMF „Herrmann" und „Bartmann" im Jahre 1965/66 fiel dem IMF auf, daß bei Unterhaltungen über ehemalige Kollegen der Handelsvertretung der DDR in Kairo die Person Ronneberger von Bartmann immer in der Unterhaltung ausgeklammert wurde, obwohl zwischen Bartmann und „Herrmann" über den Verbleib und die Entwicklung der ehemaligen Mitarbeiter der Handelsvertretung sehr ausführlich gesprochen wurde.

Ab 1974 berichtete der IMF „Herrmann" bei Treffs mit dem Mitarbeiter des US-Geheimdienstes Thielmann, bedingt durch seine fachliche Arbeit, des öfteren über die Person des Ronneberger, Gerhardt. Als der IMF „Herrmann" das erste Mal beim Treff den Namen Ronnberger nannte, stellte „Thielmann" die Frage, wer dies sei.

Bei der folgenden Berichterstattung des IMF Herrmann zu Ronneberger, bei der es vorwiegend um Auseinandersetzungen zwischen dem Generaldirektor Biermann und Ronneberger ging, machte Thielmann keinerlei Bemerkungen und stellte auch keine Fragen zu Ronneberger. Ab März 1976 stellte dann Thielmann zielgerichtete Fragen zu Ronneberger, ohne daß ihm eine entsprechende Berichterstattung des IMF vorher gegeben wurde ...
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Wer war „Thielmann" ?

Die Antwort auf diese Frage gibt Markus Wolf in seinem Buch „Spionagechef im geheimen Krieg".

„Wie aber sah es mit den Versuchen der USA aus, meinen Dienst zu infiltrieren oder zumindest Agenten in die DDR einzuschleusen? Im Verlaufe einer intensiven Analyse der CIA-Aktivitäten in der Bundesrepublik, die wir 1973 durchführten, stellten wir fest, daß die CIA DDR-Bürger in der Bundesrepublik anzusprechen versuchte. Indem wir die Leute etwas genauere unter die Lupe nahmen, die bei geselligen Anlässen das Gespräch mit unseren Landsleuten suchten, gelangten wir schnell zu einer Bestandsaufnahme der CIA-Anwerber, und auf diesem Wege kamen wir dem CIA-Agenten mit Codenamen „Thielemann" auf die Spur, der beauftragt war, Kontakte zu ostdeutschen Diplomaten, Geschäftsleuten und Akademikern herzustellen. „Thielemann" operierte von Bonn aus. Nachdem wir ihm auf die Schliche gekommen waren, versorgten wir ihn mit Selbstanbietern, die ihm gezielte Desinformationen übermittelten.

Wir waren tatsächlich in der beneidenswerten Lage zu wissen, daß alle vermeintlichen CIA-Spione in der DDR in Wirklichkeit Inoffizielle Mitarbeiter des MfS oder umgedrehte Doppelagenten waren. Nach der Wiedervereinigung wurde mir das von CIA-Mitarbeitern bestätigt."

Markus Wolf: Spionagechef im geheimen Krieg, München 1997, S. 415 f.
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Die Bewertung der Person Ronneberger durch den BND

Weiter: Der IMF „Kleber", ein leitender Mitarbeiter im VEB Halbleiterwerk Frankfurt/Oder, der mich persönlich kannte, berichtete im Februar 1984 dem MfS über sein Zusammentreffen mit seinem Führungsoffizier im BND und über folgende Fragestellung: "Ob der Ronneberger mit nach Zürich kommt ?" Ich habe dann geantwortet „Ich würde das aus meiner Sicht nicht so einschätzen, daß der Ronneberger mit Sicherheit nicht dahin kommt".

Sie grinsten beide und fragten mich, ob ich das schon festgestellt habe, daß der Ronneberger auf dem absteigenden Ast sei. Ich sagte „Wenn Ihr das so einschätzt. Sicherlich, er war früher Generaldirektor, jetzt ist er stellv. Generaldirektor, ist das schon ein absteigender Ast."

An dieser Stelle hat der Martin eingeworfen, ich sollte noch mal an seine Worte denken. Der Ronneberger wird demnächst bald von der Bildfläche verschwinden. Das ist nur ein Prozeß. Der Mann hat ausgedient und genau wie jeder andere, der in so eine Situation kommt, wird der Ronneberger früher oder später aus der Schußlinie gezogen.

Ich sollte mir das auch merken, an dem Fall Ronneberger, daß hier doch gewisse Parallelitäten zu sehen sind und daß ich damit auch die Arbeitsweise der Staatssicherheit bewerten kann, wer nicht mehr interessant ist, wird ohne Skrupel feilengelassen."
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Meine eifrigen Genossen waren immer mißtrauisch

Solche vom Gegner gestreuten Informationen nährten natürlicn immer wieder bestimmte Zweifel des MfS an meiner Person. Vermutlich war das auch der Hauptgrund dafür, daß die Stasi beispielsweise im Mai 1977 einen Maßnahmeplan ausgearbeitet hatte, nach dem ich auf „operative Indizien hin durchleuchtet werden sollte.

Folgendes hatten sich die eifrigen Genossen ausgedacht:

„-Auswertung der Hinweise in Speichern zum IM, seines Ehepartners und den Angehörigen (Abt.M, HA VI, Abt XII usw.)
- Kontenüberprüfungen, Schriftenvergleiche, Maßnahme A
- konspirative Arbeitsplatz- und Wohnungsdurchsuchung
- Klärung operativer Zusammenhänge zu den in der Personalakte des IM enthaltenen Hinweisen (Gründe für die Abberufung aus Kairo, intime Beziehungen zu operativ angefallenen Personen, Republikflucht des Schwiegervaters, einschließlich der Republikfluchten Bartmann und Glänzel)
- Auswertung der IMF-Ergebnisse von „Rolf" und „Herrmann"
- Ausweitung der Arbeitsakten hinsichtlich der Auftragserteilung zu operativ interessanten Personen und der dazu gegebenen Berichte
- Vorbereitung und Durchführung einer operativen Kombination, kurzfristiger Einsatz in das NSW und Gewährleistung der operativen Kontrolle vor Antritt der Reise und während des Aufenthaltes im NSW durch die HA VIII."

Wie geplant, so auch durchgeführt - auch gegen das Gesetz

Wie aufgeschrieben, so wurde gehandelt: Man durchsuchte sogar meine Wohnungen, selbstredend konspirativ und ohne richterliche Anordnung. Ich befand mich an jenem Tag mit meiner Familie auf unserem Wochenendgrundstück am Motzener See in der Nähe Berlins, merkte also von alldem nichts.

Die Hausdurchsuchung war auch nach DDR-Gesetzen rechtswidrig, aber das MfS hatte seine eigene Auffassung von Recht und Unrecht. Ich erfuhr davon erst nach der Wende bzw. durch Zufall.

Durch Zufall kam es raus -ein Schock für mich

Einmal plauderte ein Mitarbeiter meines Führungsoffiziers, mit dem ich mich gut verstand, während eines Zusammentreffens in einem MfS-Objekt im leicht angetrunkenen Zustand über eine 1977 in meiner Jenaer Wohnung vorgenommene Durchsuchung, an der er teilgenommen hätte.

Das war ein Vertrauensbeweis mir gegenüber, denn er hatte Geheimnisverrat begangen, der - wenn er bekannt geworden wäre - zu strengsten Disziplinarmaßnahmen gegen ihn führen konnte. Für mich war es ein Schock, wenn auch die Durchsuchung selbst für mich folgenlos blieb.

Laut angefertigtem Bericht konnten die Wühlmäuse des MfS in der Wohnung weder Hinweise auf „feindliche Aktivitäten oder Verbindungen" noch „auf Verbindungen zum MfS" feststellen. Betriebliche Unterlagen mit dem Stempel „Vertrauliche Verschlußsache" wurden ebenfalls nicht gefunden.

keine „operativ relevanten Hinweise"

Dafür inspizierte man genau die Wohnungseinrichtung und mußte konstatieren, daß sie meinem Einkommen entsprach. Verschiedene Haushaltsgeräte sowie Unterhaltungselektronik stammten aus dem Westen und wurden als „Ergebnis langjähriger NSW-Reisetätigkeit" eingestuft. Obwohl ich das in meinen Reiseberichten stets angegeben hatte, wurden die Geräte akribisch fotografiert.

Auch die vorgefundenen Telefonnummern wurden dokumentiert und anschließend überprüft. Es blieb nicht bei dieser einen illegalen Hausdurchsuchung, noch 1986 erhielt ich in meiner neuen Berliner Wohnung unangemeldeten heimlichen Besuch. Doch auch diese „Maßnahmen" erbrachten keine „operativ relevanten Hinweise", wie es im schönsten MfS-Büro-kratendeutsch hieß.
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Der Sicherheitswahn und die „revolutionäre Wachsamkeit"

Vielleicht war es für die in ihrem Sicherheitswahn befangenen und um die „revolutionäre Wachsamkeit" besorgten Verantwortlichen im MfS eine Enttäuschung - nach Abschluß dieser komplexen Überprüfung meiner Person mußte man jedenfalls im Mai 1978 feststellen, daß es keine Zweifel an der „Ehrlichkeit der politisch-operativen Aufgabendurchführung" durch mich gibt.

Gleichzeitig kamen die Genossen nicht umhin, folgendes zu betonen:

„Da der IMS „Saale" objektiv durch seine jahrelange Reisetätigkeit in das NSW und die daraus resultierenden Kontakte (auch gute persönliche Kontakte zu NSW-Bürgern) im Blickfeld des BND und US-Geheimdienstes steht und umfassend aufgeklärt sein dürfte, sind auch in der weiteren Zusammenarbeit mit dem IMS die Grundsätze einer ständigen Überprüfung zu beachten.

So insbesondere über die Aufgabenstruktur, die Erfüllung und Berichterstattung und die Kontrolle seiner NSW-Aufenthalte durch Einsatz mitreisender IM, wobei vordergründig der IMS „Saale" analog der Erfahrungen mit anderen IM durch eine Kontrolle des zeitlichen Ablaufs und der dabei in Erscheinung tretenden Gesprächspartner weiter überprüft wird.

Die weiterzuführenden Überprüfungsmaßnahmen erfordern jedoch keine Einschränkungen des politisch-operativen Einsatzes des IM „Saale". Sein neues Aufgabengebiet erfordert weiterhin eine Einbeziehung in die Durchsetzung und Lösung vielfältiger politisch-operativer Maßnahmen bis hin zur Abdeckung von inoffiziellen Kräften und deren Einsatz im Operationsgebiet."

Im Klartext: Ich sollte wieder in die Spur geschickt werden. Marschrichtung: Westen, „Operationsgebiet". Die Volkswirtschaft der DDR brauchte Mikroelektronik und damit Ronneberger.

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