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Gerhardt Ronnebergers Autobiographie - Deckname "SAALE" - aus 1999 - ein Generaldirektor erzählt .....

Gerhardt Ronneberger, geboren im März 1934 in Saalfeld († 2013 ?) schreibt 1999 in seiner Autobiographie (1982–1999) auf etwa 370 Seiten, wie es wirklich zuging beim MfS, der Stasi und den Betrieben in der "Deutschen Republik". Da er nie in einem richtigen Ossi-Gefängnis eingesperrt war, fehlt diese Erfahrung völlig, dafür aber die Zustände in einem West-Gefängnis und wie es dazu kam und vor allem, was danach bis zur Wende im Dez 1989 kam. Der Einstieg beginnt hier und mein Resume über das Buch endet hier.

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Kapitel 5
Strukturen, Pläne und ein Monopol

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Der „sozialistische" Außenhandel - oder besser :
„Der Außenhandel im gesamten Ostblock"

Das Monopol ist mit Sicherheit keine Entdeckung von Karl Marx oder Wladimir Iljitsch Lenin. Gleichwohl begründete letzterer im Ergebnis der Oktoberrevolution 1917 in Rußland das staatliche Außenhandelsmonopol und setzte es in der volkswirtschaftlichen Praxis durch. Es besagte nicht mehr und nicht weniger, als daß nur der sozialistische Staat berechtigt war, Außenhandelsgeschäfte abzuwickeln.

Das staatliche Außenhandelsmonopol wurde ergänzt durch das Valutamonopol des Staates. Diese beiden Essentials sollen in der Folge von allen anderen sozialistischen Staaten als Dogma übernommen und unumstößliche Grundlage ihrer Wirtschaftspolitik werden.
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Minister, GDs und SGDs
Der Außenhandel der DDR

Selbstverständlich tanzte da der kleine preußische Bruder nicht aus der Reihe. Und mit deutscher Gründlichkeit wurde der Außenhandel im Artikel 9 der Verfassung der DDR und im Gesetz über den Außenhandel der DDR vom 9. Januar 1958 geregelt.

Nach diesem Edikt und der Verordnung über die Leitung und Durchführung des Außenhandels vom 9. September 1976 war festgelegt, daß der Minister für Außenhandel in Durchsetzung des staatlichen Außenhandelsmonopols den Außenhandel auf der Grundlage der Beschlüsse von Partei und Regierung einheitlich zu leiten, zu planen, zu organisieren und zu kontrollieren hatte.

Mit der Abwicklung des Außenhandels beauftragte der Minister volkseigene, sprich staatliche Außenhandelsbetriebe, die allein befugt waren, Außenhandelsverträge abzuschließen und die überhaupt für die Realisierung der staatlichen Planauflagen für den Export und Import verantwortlich waren.
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Die staatlichen Außenhandelsbetriebe waren ökonomisch selbständig

Die staatlichen Außenhandelsbetriebe (AHB) waren juristische Personen, die nach dem sogenannten Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiteten, d. h. sie waren ökonomisch selbständig, verfügten über eigene finanzielle Mittel und finanzierten sich über eine Handelsspanne.

Ihre Gründung oder Auflösung regelte der Minister, gleichfalls ihre Zuständigkeit. Der Minister war auch für die Berufung und Abberufung der Generaldirektoren der AHB, ihrer Stellvertreter und Hauptbuchhalter verantwortlich. Er erließ zudem für den jeweiligen AHB Statuten, in denen das jeweilige Waren- und Leistungsprogramm, das Stammvermögen sowie die Vertreter im Rechtsverkehr festgelegt wurden.
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Die Industrieminister und die Staatliche Plankommission

Soweit es um die Warenstruktur im Export und Import, um termingerechte Bereitstellung der Exportwaren und um die Spezifizierung der Importe ging, hatten die jeweils zuständigen Industrieminister Mitverantwortung und ein Mitbestimmungsrecht. So legten die Industrieminister und die Staatliche Plankommission die konkreten Planvorgaben für die über den AHB abzuwickelnden Exporte und Importe fest.

Anders die Kombinate und Betriebe der Industrie und des Binnenhandels, Forschungseinrichtungen und andere Wirtschaftsunternehmen: Sie verfügten nicht über eigene Außenhandelsbefugnisse. Der AHB tätigte den Import oder Export für diese „Bedarfsträger" auf der Grundlage des vorgegebenen Planes. Sie wurden Import- bzw. Exportbetrieb genannt. Zwischen dem AHB und dem Export- bzw. Importbetrieb wurden auf der Grundlage des Planes sogenannte Wirtschaftsverträge abgeschlossen.

Importe und entsprechende Verträge konnten nur getätigt werden, wenn sie ein „Bedarfsträger" beantragt hatte. Zuvor bedurfte es freilich einer staatlichen Importgenehmigung. Und bevor diese wiederum erteilt wurde, mußte geprüft werden, ob der Bedarf nicht auch aus der DDR-Produktion oder der eines anderen sozialistischen Staates gedeckt werden konnte. Immerhin kam es stets darauf an, auf Importe gegen frei konvertierbare Währungen, an denen es immer mangelte, möglichst zu verzichten.

Die Struktur eines Außenhandelsbetriebes

Wie sah nun die Struktur eines Außenhandelsbetrieb aus?
Das Herzstück waren die Handelsbereiche, auch Warenbereiche genannt. Die Handelsbereiche waren in der Regel nach der Warenstruktur gegliedert, wobei möglichst ein Warenbereich einem Kombinat zugeordnet war. In einem Handelsbereich wurde sowohl der Export als auch der Import bearbeitet.

Nur in einigen AHB gab es davon abweichend selbständige Importbereiche. Die Handelsbereiche selbst waren in sogenannte Kontore (Abteilungen) untergliedert, entweder wiederum nach Warengruppen - möglichst ein Kontor für einen großen Betrieb - oder nach Export- und Importkontoren getrennt. Innerhalb der Kontore erfolgte eine Aufteilung nach sozialistischem Wirtschaftsgebiet (SW) und nichtsozialistischem Wirtschaftsgebiet (NSW).

Die Stabsbereiche Planung/Ökonomie und Marktarbeit

Neben den Handels- gab es die Stabsbereiche Planung/Ökonomie und Marktarbeit, teilweise auch Länderbereich genannt. Diese Stabsbereiche waren für alle Fragen der Planung, Preis- und Verkehrsökonomie verantwortlich und in der Regel in diese Abteilungen untergliedert.

Die Bereiche Marktarbeit waren für die Durchsetzung der Handelspolitik, die Koordinierung der Marktarbeit der Handelsbereiche in den Ländern und für die Vorbereitung und Durchfuhrung von Auslandsmessen und Ausstellungen verantwortlich.

Dem Bereich Marktarbeit unterstanden die Auslandsbüros des AHB, Technisch-Kommerzielle Büros (TKB) genannt, die in den Schwerpunktländern eingerichtet wurden.

In den TKB arbeiteten jeweils Mitarbeiter des AHB sowie Verkaufs- und Kundendienstingenieure der wichtigsten Exportbetriebe und Kombinate. Einige AHB hatten in ausgewählten kapitalistischen Ländern eigene Handelsfirmen gegründet, sogenannte gemischte Gesellschaften, die gleichfalls von den Bereichen Marktarbeit angeleitet und kontrolliert wurden.

Alle Bereiche wurden von einem stellvertretenden Generaldirektor gelenkt, die Kontore und Abteilungen von einem Direktor oder Abteilungsleiter.
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Der Hauptbuchhalterbereich

Ein wichtiger Bereich, den es in allen AHB zwingend gab, war der Hauptbuchhalterbereich mit seinen umfassenden Kontrollrechten und -pflichten für alle ökonomischen Fragen der Arbeit und die Finanzbeziehungen des AHB im In- und Ausland.

Die Leitung oblag dem Hauptbuchhalter, der teilweise auch Finanzdirektor genannt wurde. Er hatte bestimmte vom Staat übertragene Kontrollrechte und Pflichten, die auch nicht vom Generaldirektor eingeschränkt werden konnten.

In der Mehrzahl der AHB gab es noch den Bereich, in dem die Vertragsausfertigung und alle Abrechnungsprozesse des Exports und Imports der Handelsbereiche mit moderner Computertechnik zentralisiert wurden.

Stabsabteilungen waren das Büro des Generaldirektors, die Kaderabteilung (Personalabteilung), die Abteilung Organisation und Datenverarbeitung, die Allgemeine Verwaltung, die Rechtsabteilung und die Reisestelle, um nur einige zu nennen.
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Der Kontrollbeauftragte

Eine besondere Stellung nahm der Kontrollbeauftragte ein. Er war offizieller Verbindungsmann zur zuständigen Abteilung bei der Staatssicherheit und zu den Kontrollbeauftragten in den Ministerien, Kombinaten und großen Betrieben und für Sicherheitsfragen innerhalb des AHB zuständig. Er hatte genau wie die stellvertretenden Generaldirektoren bei Leitungssitzungen und Beratungen einen ständigen Platz am Tisch des Generaldirektors.
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Alles in allem ein verkrustetes starres System

Allein die oben beschriebenen Strukturen und das bürokratische Procedere lassen ahnen, daß das staatliche Außenhandelsmonopol zu Verkrustungen führen mußte. Es war in der Tat ein starres System, das zu einem Hindernis für die erforderliche Flexibilität auf den Auslandsmärkten wurde und die Effektivität des Außenhandels schmälerte.

Hinzu kam - wie in allen anderen Wirtschaftszweigen - die schwerfällige Planbürokratie mit ihren umfangreicher Prüfungen, Bestätigungen und Kontrollen. Umständliche Absicherung statt Entscheidungsfreude und Schwerfälligkeit statt Beweglichkeit standen auf der Tagesordnung.

Am schlimmsten waren eigentlich die Hersteller der Exportgüter dran. Sie konnten den Prozeß kaum beeinflussen und waren vom Auslandsmarkt weitgehend isoliert. Diese fehlende Marktkonfrontation führte dazu, daß zu wenig marktgerechte Exporterzeugnisse entwickelt und produziert wurden.

Mehr noch: Die Produzenten fühlten sich somit nicht oder nur ungenügend für das Exportergebnis mitverantwortlich. Und umgekehrt führte es bei Importen dazu, daß die „Bedarfsträger" völlig unzureichende Möglichkeit hatten, die richtigen Erzeugnisses und Lieferanten auszuwählen.

Als das staatliche Außenhandelsmonopol immer stärker unter Druck geriet

Seit Gründung der Kombinate geriet allerdings das staatliche Außenhandelsmonopol immer stärker unter den Druck der Industrie. Die leistungsstarken Giganten forderten eigene Außenhandelsrechte und versprachen eine höher Effektivität des Außenhandels, die die DDR-Wirtschaft ja auch dringend nötig hatte. Sie drängten auf Veränderungen und die Entwicklung neuer, wirksamerer Formen des Außenhandels.

Doch da stand noch die Beton-Riege in der SED-Führung davor. Zu einer prinzipiellen Aufgabe des staatlichen Außenhandelsmonopols bestand in der Parteispitze keinerlei Bereitschaft. Rückendeckung erhielt man dazu aus Moskau, sogar unter Gorbatschow hielt man im Kreml an diesem Dogma unwiderruflich fest, widersetzte sich vehement allen Reformen und beargwöhnte alle Ansätze zur Lockerung des Monopols in anderen sozialistischen Staaten.
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Verrückte Hirarchien und Konstellationen

Mehr getragen denn freudig gesprungen, wagte die SED-Führung einen Kompromiß, „Experiment" genannt: Einigen wenigen leistungsstarken Kombinaten, die mit ihrem anspruchsvollen wissenschaftlich-technischen Profil und ihrem hohen Exportanteil von besonderer Bedeutung für die Wirtschaft waren, wurden eigene Außenhandelsbetriebe zugeordnet.

Dazu gehörten die strukturbestimmenden Kombinate der elektronischen Industrie der DDR, nämlich die Kombinate Robotron, Mikroelektronik und Carl Zeiss. Diese neu gebildeten Außenhandelsbetriebe wurden dem Generaldirektor des jeweiligen Kombinates direkt unterstellt, der die volle Verantwortung für die Export- und Importtätigkeit der Warennomenklatur des Kombinates übertragen bekam.

Ungeachtet dessen verblieb beim Minister für Außenhandel die Verantwortung für die Handelspolitik und die Sicherung des Außenhandelsmonopols. Um
das abzusichern, wurde die Doppelunterstellung erfunden.

Das sah dann beispielsweise so aus, daß der Generaldirektor des AHB zwar vom Generaldirektor des Kombinats berufen wurde, wozu jedoch vorher die Zustimmung des Ministers für Außenhandel erforderlich war. Der Generaldirektor des AHB war dem des Kombinates unterstellt, aber in bestimmten Fragen gegenüber dem Ministerium für Außenhandel rechenschaftspflichtig. Das klingt heute noch verrückt, und so war es auch manchmal.
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Kombinatsinterne Interessen über zentralistische Bestrebungen

Trotz dieser sogenannten Doppelunterstellung war die Einflußmöglichkeit des Ministers für Außenhandel auf diese AHB sehr begrenzt und in der Praxis meist unwirksam.

Die Kombinate setzten natürlich über ihre Außenhandelsbetriebe ihre kombinatsinternen Interessen durch und stellten sie über die zentralistischen Bestrebungen und damit auch zum Teil über die volkswirtschaftlichen Gesamtinteressen des Landes.

So setzte eben z.B. der AHB Carl Zeiss Jena gegen zwischenstaatliche Preisvereinbarungen DDR/UdSSR sein eigenes Preiskonzept durch, mit dem zwar das Kombinat höhere Exportpreise erzielen konnte, die aber bei anderen DDR-AHB zu höheren Importpreisen und damit zu Verlusten für die DDR führten.

Trotz aller Probleme gab es aber insgesamt eine wesentlich höhere Effektivität der Außenhandelstätigkeit und eine hohe Akzeptanz dieser Unternehmen besonders auf den westlichen Märkten.
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Keine weiteren „Experimente"

Obwohl dieses „Experiment" von den meisten als erfolgreich eingeschätzt wurde, ließ man keine neuen Beispiele folgen. Das Minsterium für Außenhandel (MAH) sah seinen Einfluß schwinden, ohne daß es jedoch von der Gesamtverantwortung für die Erfüllung der Planaufgaben im Export und Import entbunden wurde. Daraus entstanden Konflikte zwischen Außenhandels- und den Industrieministerien, die eigentlich für die Kombinate verantwortlich zeichneten.

Grundlage waren die Außenhandelspläne

Alle Außenhandelsgeschäfte wurden auf der Grundlage der Außenhandelspläne vollzogen, die Bestandteil des jährlichen Volkswirtschaftsplanes waren und gleichlautend den AHB und den Kombinaten bzw. den Export- und Importbetrieben durch die Staatliche Plankommission vorgegeben wurden. Der Plan zeichnete alle Details der zu tätigenden Außenhandelsoperationen haarklein vor.

Sowohl für den Export als auch für den Import wurden die jeweiligen Jahresvolumen, nach Quartalen unterteilt, mit einer konkreten Warenstruktur vorgegeben.

Die wertmäßigen Vorgaben erfolgten in Valutamark und in Mark der DDR, so daß damit auch die Devisenrentabilität der Geschäfte und die Höhe der Subventionen im Export bzw. die Höhe der Abführungen an den Staat beim Import festgelegt war. Für Export und Import wurde eine genaue Länderstruktur verbindlich festgelegt.

Der Valutaplan

Knackpunkt eines jeden Außenhandelsplanes war stets der Valutaplan, der sogar für den Export den Zeitpunkt des Valutaeingangs und die Währungsart verbindlich vorschrieb und für den Import Zeitpunkt und Währungsart der vom Staat bereitzustellenden Mittel.

Der Außenhandelsbetrieb erhielt eine Handelsspanne in Mark der DDR, aus der er seine Kosten, die selbstverständlich wieder eine verbindliche Planvorgabe waren, finanzieren mußte. Für bestimmte Kostenarten stellte der Staat die notwendigen Valutamittel bereit.

Der bürokratische Planungswahn

Der bürokratische Planungswahn reichte noch weiter: Alle Planaufgaben wurden monatlich über das Rechenzentrum des Außenhandels und die Zentralverwaltung für Statistik abgerechnet. Am Jahresende war vom AHB eine Jahresbilanz zu erstellen und der Staatlichen Finanzrevision des Ministeriums für Finanzen vorzulegen.

Auf dieser Grundlage erfolgten durch die Valutakontrollgruppe der Staatlichen Finanzrevision Betriebsprüfungen, d. h. die Betriebsergebnisses und die kommerzielle Arbeit wurden jährlich streng kontrolliert.

Erst nach deren Bestätigung konnte die Leitung des Außenhandelsbetriebs „entlastet" werden. Für uns, die sich mit illegalem Technologietransfer und dem Import von Embargowaren aus dem Westen beschäftigten, galten diese gnadenlosen Regelungen gleichermaßen.
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Der planmäßige und der außerplanmäßige Außenhandel

Bei der Finanzierung des DDR-Außenhandels gab es allerdings einen feinen Unterschied: Beim planmäßigen Außenhandel wurden die benötigten und zu erwirtschaftenden Finanzmittel geplant, statistisch nachgewiesen und über die Deutsche Außenhandelsbank für die Zahlungsbilanz der DDR bereitgestellt.

Der außerplanmäßige Außenhandel dagegen diente einerseits der Erwirtschaftung zusätzlicher Valuta, mit denen andererseits zusätzliche Importe, besonders von Investitionsgütern, zur Erhöhung der Exportfähigkeit ermöglicht werden sollten.

Die für den außerplanmäßigen Handel erforderlichen Mittel wurden überwiegend durch den Bereich "Kommerzielle Koordinierung" erwirtschaftet und zum erheblichen Teil für den Aufbau der Mikroelektronik der DDR eingesetzt.

Ein Staat im Staat

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Der Bereich Kommerzielle Koordinierung

Der Bereich Kommerzielle Koordinierung (KoKo) war ein Kind der Staatssicherheit der DDR. Der Gedanke für die Bildung dieses Unternehmens wurde in der Hauptverwaltung Aufklärung des MfS von einem Personenkreis um Generalmajor Hans Fruck, stellvertretender Leiter der HVA, in der ersten Hälfte der 19sechziger Jahre geboren.

Fruck hatte in seiner Funktion auch die Aufgabe alle Aktivitäten der „Firma" bei der Vorbereitung und Durchführung der Leipziger Messen zu koordinieren und dabei die Kontakte zu Günter Mittag, dem Sekretär des ZK der SED für Wirtschaftspolitik, herzustellen und abzusichern.

Natürlich war die HVA bestrebt, ihren Einfluß im Außenhandel wesentlich auszuweiten. So wurde die Leitung der MfS-eigenen Außenhandelsbetriebe wie F. C. Gerlach, Günther Forgber oder Simon Industnevertretungen (Inhaber Simon Goldenberg) einem offiziellem wirtschaftsleitendem Organ unterstellt.

Damit sollte einerseits eine bessere Organisation und höhere Qualität der Arbeit dieser Firmen gesichert, ihnen aber andererseits ein legaler Anstrich verliehen werden.
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HVA-Chef Markus Wolf referiert :

Dazu gab der langjährige HVA-Chef Markus Wolf zu Protokoll:

„Für die Zusammenarbeit mit privaten Außenhändlern wie Goldenberg war mein Stellvertreter Hans Fruck zuständig. Er hatte dafür zu sorgen, daß sie einen Teil ihrer Gewinne an die SED abführten und sich auch nachrichtendienstlich nutzbar machten.

Da wir bei der Devisenbeschaffung durch private Händler mehr Ordnung wünschenswert fanden, wurde Mitte der 19sechziger Jahre begonnen, die Außenhandelsaktivitäten straffer zu koordinieren. Fruck schlug für diese Aufgabe Alexander Schalck-Golodkowski vor, Parteisekretär im Ministerium für Innerdeutschen- und Außenhandel. Schalck baute in den nächsten Jahren eine eigene Handels-Organisation auf, die Kommerzielle Koordinierung (KoKo), arbeitete aber weiter mit den privaten Außenhändlem zusammen. Über Goldenberg stieg er auch in die Strauß-Verbindung ein.

Schalcks Bereich wurde schließlich weitgehend von der HVA abgekoppelt und direkt dem Minister unterstellt. Wie Rechtsanwalt Vogel durfte Schalck allein Mielke berichten. Daß Mielke zwei so wichtige Männer selbst führte, schmeichelte nicht nur seinem Geltungsbedürfnis, sondern erhöhte auch sein politisches Gewicht bei Honecker.

Zudem hoffte er, daß die Informationen, an die er so gelangte, die Rolle meines Dienstes (Marku Wolfs Dienstes) bei den Sowjets schmälern würde.

Ich wurde über Schalcks Aktivitäten von Mielke nur noch informiert, wenn es um außenpolitisch besonders relevante Erkenntnisse ging ... Einmal im Jahr traf ich Schalck, um die Aufgaben zu koordinieren. Es ging dabei um die Führung der von der HVA genutzten Firmen und um Devisen, die Schalck für die Arbeit meines Dienstes zur Verfügung stellte."
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Neue Formen für den Außenhandel

Günter Mittag beabsichtigte, neue Formen des Außenhandels zu entwickeln. So paradox es wiederum klingen mag - aber der oberste Wirtschaftslenker der SED, der zuvörderst für die Schwerfälligkeit der Planbürokratie verantwortlich zeichnete, wollte diese Trägheit einschränken und zumindest bei einigen ausgewählten Außenhandelsbetrieben überwinden.

Diese AHB sollten sich auf die ständig wechselnde Situation im internationalen Handel besser einstellen, KoKo und seine Betriebe sollten den Anforderungen des Marktes wirksamer begegnen können als die durch das Ministerium für Außenhandel zentralistisch geleiteten AHB.

Generalmajor Fruck brachte seinen Auserwählten, Dr. Alexander Schalck-Golodkowski, mit Günter Mittag zusammen. Im Auftrag des MfS und in Abstimmung mit Mittag unterbreitete Schalck am 29. Dezember 1965 Politbüromitglied Hermann Matern den Vorschlag, die bereits existierenden AHB Zentralkommerz, Intrac und Transinter einer einheitlichen Leitung durch einen stellvertretenden Minister oder Hauptabteilungsleiter im Ministerium für Außenhandel zu unterstellen.

Gleichzeitig sollte die Vorbereitung und Abwicklung von speziellen Geschäften zur Beschaffung von Devisen einem Verantwortlichen übertragen werden, der unmittelbar Matern oder einem Abteilungsleiter des ZK unterstellt und mit entsprechenden Vollmachten des Ministers für Außenhandel ausgestattet sein sollte, wobei eine enge Zusammenarbeit mit dem MfS notwendig sei.
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Alexander Schalck-Golodkowskis Aufstieg

Wie geplant, so realisiert: Mit der Verfügung Nr. 61/66 ordnete der Ministerrat der DDR am 1. April 1966 an, daß der Minister für Außenhandel die einheitliche Leitung der bereits tätigen AHB Zentralkommerz, Intrac, Transinter, Genex und Intershop zu gewährleisten hat und ein Bevollmächtigter zu berufen ist.

Zum Verantwortungsbereich dieses Bevollmächtigten gehörten außerdem die wirtschaftlichen Beziehungen zu den Religionsgemeinschaften und die Abstimmung der Tätigkeit von MfS-Außenhandelsfirmen wie F.C.Gerlach oder G.Simon.

Nur acht Monate später, am 7. Dezember 1966, wurde auf der Grundlage des Ministerratsbeschlusses Nr. 100/1.3/66 Alexander Schalck-Golodkowski als Stellvertreter des Ministers für Außenhandel berufen und mit der Leitung des Bereichs Kommerzielle Koordinierung des Ministeriums für Außenhandel beauftragt.

Seitdem wurden die Rechte und Vollmachten von KoKo beziehungsweise seines Chefs, der in der Folge vom Stellvertretenden Minister zum Staatssekretär avancierte, laufend erweitert.
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Die Zuständigkeiten wurden völlig rumgedreht

Die Arbeit des Bereiches verselbständigte sich immer mehr, so daß er nur noch dem Namen nach ein Bereich des Ministeriums für Außenhandel war, der die Arbeit von KoKo lediglich abzudecken hatte. Letztlich gab es seit 1972 kein Weisungs-, Auskünfte- oder Kontrollrecht des Ministers für Außenhandel gegenüber KoKo und seinen Staatssekretär mehr.

Schon 1971 wurden Schalck-Golodkowski laut Ministerratsbeschluß Befugnisse für den Bereich der Zollkontrolle übertragen. Mit der Verfügung Nr. 129/72 des Vorsitzenden des Ministerrates vom 14. September 1972 erhielten KoKo und die ihm unterstellten Firmen Intrac, Zentralkommerz, Transinter, F. C. Gerlach, Asimex, Simon, Forgber und Interport den Status von Devisenausländern.

Sie konnten nunmehr für den Zahlungsverkehr mit dem Ausland Inhaber von sogenannten "Lorokonten" bei der Deutschen Außenhandelsbank oder bei der Deutschen Handelsbank AG sein. Diese Lorokonten waren für den Inhaber frei verfügbar, sie unterlagen nicht der allgemeinen Bankenkontrolle, und über sie konnte der Zahlungsverkehr in konvertierbaren Devisen oder in Clearingwährungen, d. h. nicht konvertierbaren zwischenstaatlichen Verrechnungswährungen, abgewickelt werden.
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Mit diesem Konzept machte Schalck-Golodkowski seinen Doktor

Das Konzept der Arbeit des Bereiches Kommerzielle Koordinierung ist in der Geheimen Verschlußsache des Ministeriums für Staatssicherheit MfS 210-354/70 niedergelegt, der Dissertation, mit der Schalck den Titel eines „Dr. jur." an der Juristischen Hochschule Potsdam erwarb, der „Hochschule" des MfS.

Doktorvater war der Minister für Staatssicherheit, Erich Mielke, der selbst niemals eine Hochschule besucht hat. In der ganzen Arbeit kommt kein einziges juristisches Problem vor. Geschweige denn auch nur die Andeutung eines Lösungsversuches einer juristischen Problematik.

So ungefähr schätzte der Völkerrechtler Prof. Dr. Wolfgang Seiffert den Wert der Dissertation ein. Dafür wendete sich Schalck den Fragen zu, die seine Arbeit als Leiter des KoKo-Bereiches in den folgenden Jahren bestimmten, nämlich wie man die Wirtschaftsbeziehungen zum anderen Teil Deutschlands zum Vorteil der DDR ausnutzen und das Staatssäckel der DDR füllen kann, legal oder illegal.

Es war ein Konzept der Staatssicherheit, das Konzept des späteren Wirtschaftsimperiums von Schalcks KoKo, von der Gründung von „abgedeckten" Vertreterfirmen und Betrieben bzw. Beteiligung an bereits bestehenden Firmen im Westen bis zum Warenschmuggel, der Produktpiraterie und dem Embargohandel.

Darin wird auch bereits von Schalck die Aufnahme eines Kredits aus der Bundesrepublik in Höhe von 1 Mrd. DM (West) angeregt.
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Zugefügte Schäden durch den westdeutschen Imperialismus

Schalck hielt es „für gerechtfertigt, in Anbetracht der uns zugefügten Schäden durch den westdeutschen Imperialismus, diesen Klassenauftrag so weit zu fassen:

Dem Feind mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln und Möglichkeiten, durch Anwendung seiner eigenen Methoden und Moralbegriffe, Schaden zuzufügen sowie die sich bietenden Möglichkeiten des feindlichen Wirtschaftspotentials zur allseitigen Stärkung der DDR voll zu nutzen. Bei der Realisierung dieses Klassenauftrages kommt uns die Absicht des Feindes entgegen, die Wirtschaftsbeziehungen zur DDR auszubauen mit dem Ziel, ökonomische Abhängigkeitsverhältnisse der DDR von Westdeutschland und Westberlin zu schaffen."

An anderer Stelle heißt es:
„Unter Zugrundelegung des bewiesenen Rechtsstandpunktes der DDR besteht deshalb das Ziel der Überlegung der Verfasser darin, materielle und finanzielle Fonds des Feindes ganz oder zeitweise für die Beschleunigung des Wachstumstempos der DDR durch den Auf- und Ausbau hocheffektiver moderner volkseigener Industriebetriebe ... für die allseitige Stärkung der DDR zu nutzen."
Schalck hat sich alle seine Vorschläge zu Herzen genommen und in der Arbeit von KoKo umgesetzt.
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Die Aufgaben des Bereiches KoKo

Die Aufgaben des Bereiches KoKo wurden in der Verfügung Nr. 15/1975 des Vorsitzenden des Ministerrates vom 23. August 1975 festgelegt. Ein gutes Jahr später, am 2. November 1976, wurde Schalck mit Beschluß des SED-Politbüros 9. /313 23/76 dem Mitglied des Politbüros und Sekretär des Zentralkomitees der SED, Günter Mittag, direkt unterstellt.

In Umsetzung dieser Order arbeitete Schalck-Golodkowski die Vorlagen zur „Zentralen Aufgabenstellung des Bereiches Kommerzielle Koordinierung" und zu „Maßnahmen zur Durchsetzung des Beschlusses des Politbüros des ZK der SED vom 2. November 1976", die dann von Mittag abgesegnet wurden.

Der Bereich Kommerzielle Koordinierung hatte nun folgende offizielle Aufgabenstellung:
- Leitung festgelegter Aufgaben zur Devisenerwirtschafhing für die Staatsdevisenreserve,
- Koordinierung ausgewählter Aktivitäten zur Entwicklung der Beziehungen zwischen der DDR und der Bundesrepublik sowie Westberlin,
- Leitung und Koordinierung der Aufgaben zur Errichtung und zum Betrieb des Internationalen Handelszentrums in der Hauptstadt der DDR,
- Leitung, Koordinierung und Kontrolle der außenhandelsseitigen Aufgaben zur Realisierung zentral geplanter Investitionsvorhaben, insbesondere für die Entwicklung der Exportförderbetriebe,
- Regelung der kommerziellen Beziehungen zur evangelischen und katholischen Kirche in der DDR im Zusammenhang mit der materiellen Unterstützung, die diese aus der Bundesrepublik erhalten,
- Koordinierung von Zollfragen zur Durchsetzung des sozialistischen Außenhandelsmonopols,
- Durchführung von Sonderaufgaben im Auftrag der Regierung der DDR,
- Aufgaben zur beschleunigten Entwicklung und Einfuhrung moderner Technologien, insbesondere der Mikroelektronik und Robotertechnik in die Volkswirtschaft der DDR. Finanzierung und Beschaffung spezieller Ausrüstungen und Technologien, darunter Embargoerzeugnisse unter Nutzung und Ausbau geeigneter Linien und Auslandsverbindungen des Bereiches,
- Aufgaben auf dem Gebiet der Vorbereitung und Durchführung des Tourismus aus Staaten des NSW mit dem Ziel der Realisierung der vorgegebenen Valuta-Zielstellungen,
- Vorbereitung des Bereiches auf den Verteidigungszustand.
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Die Schlüsselfigur Günter Mittag

Günter Mittag war die Schlüsselfigur im Wirtschaftsleben der DDR. Politische Entscheidungen und damit auch Entscheidungen für die Wirtschaft wurden in der DDR nicht im Ministerrat, also in der Regierung, sondern allein in den Führungsgremien der SED getroffen.

Aufgrund seiner verschiedenen Funktionen innerhalb des Zentralkomitees der SED und der damit verbundenen Befugnisse verfügte Mittag über umfassende Entscheidungskompetenzen und weitreichenden politischen Einfluß, der sich insbesondere auf die Generalsekretäre der SED, zuerst Walter Ulbricht und dann Erich Honecker, erstreckte.

Mittag sah sich selbst als zweiten Mann im Parteiapparat und damit im Staat an. Seine Position wurde nicht zuletzt gestärkt durch die aus Sicht der Partei- und Staatsführung der DDR erzielten wirtschaftlichen Erfolge von Schalck-Golodkowski in den Verhandlungen mit der BRD über Kredite und Transferleistungen und den Ergebnissen der Devisenerwirtschaftung des außerplanmäßigen Außenhandels der KoKo-Betriebe.

So wurde Schalck zum wichtigsten Partner und Intimus von Mittag. In den 19achtziger Jahren wurde die Wirtschaftspolitik der DDR wesentlich durch Honecker und Mittag im Alleingang bestimmt und - soweit es den außerplanmäßigen Außenhandel und strategische außenwirtschaftliche Fragen, betraf - auch durch Schalck mit Hilfe seines Bereiches Kommerzielle Koordinierung.
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Ein Imperium Namens KoKo

In den letzten zehn Jahren seines Bestehens wuchs KoKo zu einem Imperium mit einer Vielzahl von Firmen und Firmenbeteiligungen, das sich immer mehr verselbständigte. KoKo verfügte über einen, am gesamten Staatshaushalt der DDR gemessenen, zwar kleinen, aber dennoch erheblichen Bestand an frei verfügbaren Finanzmitteln, insbesondere Valuta. Dies untermauerte Schalcks Sonderstellung, die ihn mächtiger als jeden Minister machte.

In den 19achtziger Jahren regte sich aber auch innerhalb der SED, sogar unter Mitarbeitern des Zentralkomitees, Kritik an Honeckers und Mittags Wirtschaftspolitik.

Zumeist intern, in kleinen Kreisen unter Insidern, hinter vorgehaltener Hand, äußerte man seine Besorgnis oder sein Unverständnis gegenüber der einseitigen Strukturpolitik, der formalistischen Leistungsbewertung, der Überbewertung der Statistik sowie ihrer offensichtlichen Verfälschung und nicht zuletzt auch gegenüber der zunehmenden Verschuldung der DDR gegenüber der BRD und dem Westen.

Laut wurden diese Stimmen freilich erst Ende Oktober 1989. Und so verwundert es kaum, daß auch Schalck nach der Wende in einem ganz anderen Licht gesehen wurde.
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Zeugenvernehmung - Aussagen über Dr. Alexander Schalck

So sagte Professor Gerstenberger, der nach der Flucht von Schalck im Dezember 1989 von Hans Modrow mit der Leitung und Auflösung des Bereiches KoKo beauftragt wurde, dazu in einer Zeugenvernehmung:

  • „Herr Schalck hat sich vergangen am Geld der Leute der Deutschen Demokratischen Republik. Die sogenannten Gewinne, die er erwirtschaftet hat, hat er letztendlich der Industrie der Deutschen Demokratischen Republik aus der Tasche gezogen. Seinem Wesen nach hat er den Rigoletto gespielt.
  • Ich habe Dr. Alexander Schalck seit 1951, aus meiner Zeit beim MAH, gekannt. Ich konnte daher seinen Werdegang verfolgen. Er war vom Typ her der absolute "Erfüller". Wenn er einen Auftrag erhalten hat, war das für ihn ein Credo. Dies machte u. a. seine Stärke aus, weil er Zusagen, die er gegeben hat, bedingungslos erfüllte. Er war in diesem von der Art her militärisch organisierten Regime deshalb auch besonders vertrauenswürdig.
  • Ich halte Herrn Schalck nicht für fähig, daß er wesentlich in die aktive Politik eingegriffen hat. Er hat aber mit seinem System der Beschenkung von hochrangigen Nomenklaturkadern ... sich eine Möglichkeit geschaffen, zu glänzen ...
  • Es lag in der Natur von Herrn Schalck, daß er immer glänzen wollte. Man muß sich ihm im Verhältnis zur Partei- und Staatsspitze als Newcomer vorstellen, der es mit alten Kempen zu tun hatte. Entsprechend seiner Persönlichkeit waren dies für ihn Heroen, und es war sein persönliches Ziel, mit ihnen auf eine Stufe zu kommen. Er hat sich insoweit nach dieser Rolle gedrängt und hat alle Mittel, die man ihm eingeräumt hat, insbesondere auch das Vertrauen, das der Ministerrat bei der Einrichtung des Bereichs Kommerzielle Koordinierung ihm entgegengebracht hat, hierzu ausgenutzt.
  • Er hatte mit dieser Taktik auch Erfolg. So hat er zum Beispiel ein sehr gutes Verhältnis zum ZK-Sekretär für Wirtschaft Herrn Mittag gehabt. Dieser behandelte andere wie Schuhputzer."

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Politbüromitglied Werner Krolikowski gibt zu Protokoll

Und auch Werner Krolikowski, Poltbüromitglied und Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates, hielt Anfang 1990 mit seiner Meinung nicht mehr hinterm Berg:
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  • „Schalck - das war mit seinem Unternehmen ein Staat im Staate - ohne Kontrolle durch das PB (Politbüro der SED - G. R.), durch die Regierung - Schalck war nur Honecker persönlich unterstellt, die ganzen Jahre lang und in der ersten Sitzung nach Krenz Wahl zum Generalsekretär - am 24.10.1989 - hat er sich durch eine Extra-Vorlage sofort Schalck wieder persönlich unterstellt - welch ein Zufall ? - oder welche Gesetzmäßigkeit ? Und Krenz verkündete vor dem gesamten PB, daß derjenige Genosse, der ihn in den letzten 5 Jahren in die Fragen der Wirtschaft eingewiesen hat, der Genosse Schalck gewesen sei, das derselbe - da er zur Begründung der Vorlage eingeladen war - im PB sehr genüßlich zur Kenntnis nahm."

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