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Aus der Funkschau 1979 Heft Nr. 02
"100 Jahre Ton- und Bildspeicherung"
Artikel Nr. 31

von Prof. Dr. hc. Walter Bruch in 1977

Wie gut ist Wachs als Plattenmaterial geeignet ?

Bild 171. Frequenzgang des Tonabnehmers für Wachsplatten (erste und zehnte Abspielung)

Man mußte sehr genau die zulässige Flächen- belastung sowie die Wärmebelastung des Wachses studieren und daraus die Daten für die zulässige Auflagekraft, die Rückstellkraft und die Massen- beschleunigungskräfte sowie die erforderliche Auflagefläche in der Rille bestimmen. Die statische Druckfestigkeit des Wachses beträgt bei 35°C etwa 70kg/cm2. Damit das Wachs nicht zu hoch beansprucht wurde, und zwar sowohl im Rillengrund (Auflagekraft) als auch in der Rillenflanke (Massenbeschleunigungs- und Rückstellkraft), mußte die Nadel eine genau zum Rillenprofil passende Form haben.
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Bild 172. Zwei Wachsschreiber; links: Zungenschreiber, rechts: Vierpolschreiber

4 1/2 Minuten mit 4 Kilo Wachs ?

Während es vorher nicht möglich war, ein mit voller Amplitude geschnittenes Wachs im oberen Frequenzbereich ohne Zerstörung der Schallrille auch nur einmal abzuspielen, zeigen die Kurven in Bild 171, daß eine Beschädigung bei diesem neuentwickelten Wachstonabnehmer praktisch nicht mehr auftrat. Das gewählte Schreibsystem war ein sogenannter Zungenschreiber {Bild 172).

Bild 173. Kleiner transportabler Wachs- plattenschneider (Telefunken, 1936)


Obwohl die Aufnahmegeräte stark verkleinert wurden [Bild 173) und die Wachsplatte für den Rundfunkbetrieb keineswegs sehr praktisch war - sie ist schwer, umfangreich und zerbrechlich, für 4 1/2 Minuten Aufnahme dauer mußte man ein Gewicht von nahezu 4kg aufwenden - , hatte sie sich dennoch für die Speicherung von Rundfunkaufnahmen im großen Umfang durchgesetzt.

Mobilität war gefordert

Für den beweglichen Einsatz mußte man jedoch nach einem leichteren Schallträger (leichter als Schellack oder Stahldraht) suchen. Vorarbeit hierfür hatten die Amateure geleistet, die für ihre Aufnahmen Schallfolien verwendeten. Solche Schallfolien gelang es dann auch für die Anforderungen des Rundfunks weiterzuentwickeln.
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Platten schneiden mit Diamanten anstelle von Stahlsticheln

Bild 174. Ein Folienschneider als Koffer für Reportagezwecke, der auch als Spieler verwendbar ist. Dazu ist er mit dem Wachs- oder Folientonabnehmer ausgerüstet
Bild 175. Die Firma Georg Neumann lieferte 1934 diese Kombination von Wachsplattenschneider und -Spieler

Diese neuen Platten bestanden im allgemeinen aus einem Träger aus Metall, Glas oder Kunstharz und aus einer darauf befindlichen Schicht aus Gelatine oder Nitrolack. Da die schneidbare Schicht viel härter war als Wachs, war der Schneidstichel einer starken Abnutzung unterworfen.

Versuchsweise wurden Diamanten eingesetzt, doch bald ging man wieder zu Stahlsticheln über, die nach jedem Schnitt ausgewechselt werden mußten. Die Geräte waren nun transportabel (Bilder 174 und 175).

Fast alle heute als Umschnitte auf Langspielplatten erhältlichen Reden aus der Hitlerzeit stammen von Wachsplatten oder Schallfolien. Ohne die Schallplatte hätten die Historiker nur die wenigen Begleitton- aufnahmen zu Wochenschauen zur Verfügung, über die Schallplatte wurde ihnen ein ungeheuer vielseitiges Repertoire, später ergänzt durch das Tonband, überliefert.

Von den zwei im Kapitel über die Langspielplatte noch kurz zu beschreibenden Versionen abgesehen, wäre nun über die Technik der 78er-Schellackplatte das Wesentliche gesagt.

Wie immer ging es auch ums Geld

Die ,,Kunstkommerzialisierung'' mittels Schallplatte hat sich aber nicht so reibungslos vollzogen, wie man heute glauben möchte. Nur zwei Beispiele einer beginnenden Medienpolitik aus den dreißiger und vierziger Jahren seien herausgegriffen, eine Auseinandersetzung zwischen Rundfunk und Schallplattenindustrie in Deutschland sowie eine andere Auseinandersetzung zwischen der Gewerkschaft der Musiker und der Industrie in Amerika.

Auch nachdem in der Wende zu den dreißiger Jahren die Weltwirtschaftskrise eingesetzt hatte, nahm in Deutschland die Zahl der zahlenden Rundfunkteilnehmer stetig zu, wenn auch die prozentuale Zunahme in den Jahren 1930 und 1931 im Vergleich zu den anderen Jahren etwas gedämpfter verlief.

Der Rundfunk mußte auch bezahlen

Die deutsche Schallplattenindustrie war der Meinung, daß sie durch den Rundfunk eine Minderung ihres Absatzes erlitten habe, obwohl dies sicher darauf zurückzuführen war, daß - eben wegen dieser Krise - der größte Teil der Käufer sich die Platten trotz Preissenkung nicht mehr leisten konnten. Gewiß, der Rundfunk brachte ein reichhaltiges Schallplattenprogramm mit nun bester elektromagnetischer Abtastung, beim Rundfunkhörer fielen der Plattenwechsel und vor allem der doch sehr lästige Nadelwechsel fort.

Dafür machte der Rundfunk aber wiederum eine erhebliche Reklame für die Schallplattenfirmen, die sich diese schwerlich hätten leisten können, da das Fabrikat jeweils angegeben und nach dem Abspielen der Platte wiederholt wurde.

Ein dummer Krieg - quasi ein Eigentor

Aus heutiger Sicht unverständlich: Ein Teil der Schallplattenhersteller erklärte im Jahr 1932 der Reichs-Rundfunkgesellschaft erstmals den ,,Krieg", sie sperrten die Plattenlieferungen (Anmerkung: später nannte man das die "Bemusterung"), die bis dahin gratis erfolgten. Sicher was das sehr ungeschickt, denn die Steigerung des Plattenumsatzes bei denjenigen Produzenten, die an dieser Maßnahme nicht teilgenommen hatten, wie z. B. bei der Telefunken-Platte, bewies eindeutig die Werbewirkung des Rundfunks für die Schallplatte.

Dieser erste Schallplattenkrieg wurde beigelegt, indem folgende Vereinbarungen getroffen wurden: Der Höchstumfang der Plattensendungen in jedem Sendebezirk sollte 60 Stunden pro Monat betragen, während er vorher ungefähr das Doppelte erreicht hatte. (Enorm, wie die Schallplatte schon kurze Zeit nach der Einführung der elektrischen Abtastung Eingang in den Rundfunk gefunden hatte, ein Beweis für die erreichte Perfektion der Technik !)

Und noch ein Krieg der Plattenfirmen

Franz Lehars Tip : immer nur lächeln

Wann die Plattensendungen erfolgen sollten, wurde vertraglich nicht festgelegt, doch wurde bestimmt, daß während der zwei Stunden täglich, an denen Platten gesendet wurden, alle Fabrikate gleichmäßig berücksichtigt werden sollten. Die Programmauswahl sollte von der Reichs-Rundfunkgesellschaft zusammen mit der Industrie erfolgen. Jedem Fabrikat sollte in jedem Sendebezirk jede Woche eine Stunden kostenfrei zu Werbezwecken zur Verfügung stehen [86].

Trotzdem kam es 1935 zum zweiten Schallplattenkrieg: Die sieben größten deutschen Firmen klagen auf Unterlassung der Plattensendungen. Daraufhin wurde von der Reichs-Rundfunk- gesellschaft eine Versiegelung der Schallplattenarchive der Reichssender angeordnet, und somit wurde die Klage hinfällig. Nun klagten die Firmen auf Ersatz des Schadens, der ihnen in der Zeit zwischen der Klagezustellung am 8. April 1935 und der Versiegelung am 4. Mai 1935 entstanden sei.

Dann doch wieder Platten im Radio

Die Schallplattenindustrie betonte zwar, daß sie nicht beabsichtige, dem Rundfunk die Sendungen von Platten überhaupt zu verbieten, aber sie verlangte eine angemessene Entschädigung. Im Laufe der vergangenen Jahre seien so große Verbesserungen gemacht worden, daß die Plattensendungen von Originaldarbietungen im Rundfunk nicht zu unterscheiden seien.

Die Klage der Industrie stützte sich einmal auf das Urheberrecht - da die Rundfunksendung nur bei Zustimmung des Berechtigten statthaft sei -, zum anderen auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, denn es liege eine Ausbeutung fremder Arbeitsleistung vor [87].

In zwei Instanzen wurde geklagt. Ergebnis: Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda, dem die Reichs-Rundfunkgesellschaft unterstand, ordnete an, daß am 15. März 1936 die Schallplattenarchive der Sender wieder geöffnet werden sollten, deren Versiegelung freiwillig erfolgt war.

Der Rundfunk machte aber jetzt eigene Platten

Ein Eigentor für die Industrie

Nachdem vereinbart worden war, daß der Rundfunk so viele Platten senden darf, wie er will, jedoch als Abgeltung dafür der Industrie für die Benutzung von 25.000 Platten jährlich den Betrag von 300.000 RM sowie von 60.000 RM für je weitere 5.000 Platten zahlen muß.

Die Ankündigung der Plattenmarke entfiel von nun an, jedoch wurden diese Platten zur Unterscheidung von den von da an jetzt mehr oder mehr gesendeten eigenen Wachsaufnahmen der Reichs-Rundfunkgesellschaft als ,,Industrieschallplatten" angesagt.

Erreicht hatte man nur, daß der Rundfunk angeregt wurde, seine eigene Schallplattenaufnahmetechnik zu aktivieren; über die technischen Entwicklungen dafür haben wir berichtet.

Acht europäische Länder lernten solche Prozesse der Schallplattenindustrie gegen den Rundfunk kennen.

In Amerika kämpfen Musiker gegen Plattenfirmen

In Amerika dagegen waren derartige Auseinandersetzungen nicht nötig, da dort die beiden großen Sondernetze jener Jahre - NBC und CBS - mit den großen Plattenproduzenten liiert waren.

Dafür hat es in Amerika zwei andere Auseinandersetzungen gegeben. Nach dem Kriegseintritt der USA, als ausländische Musiker nicht mehr nach Amerika geholt werden konnten, holte James C. Pedrillo, Präsident der American Federation of Musicians (AFM), der Dachorganisation der amerikanischen Musikergewerkschaften, zu einem entscheidenden Schlag gegen die Schallplattenindustrie aus.

Er setzte als Gegenmaßnahme gegen die 400.000 Musikboxen und die Schallplattenmusik- sendungen des Rundfunks, beides Konkurrenzen gegen die direkten Musikaufführungen, einen totalen Schallplatten-Aufnahme-Streik durch. Vom 1. August 1942 an wurde dieser Streik strikt durchgehalten. Da wegen des Krieges auch keine ausländischen Matrizen eingeführt werden konnten, mußten die Schallplattenfirmen von ihren Lagern an unveröffentlichten Aufnahmen zehren und diese als Neuerscheinungen herausgeben.

Es war kein Krieg, man nannte es nur "Streik"

DECCA aus den USA
RCA - Victor - eine Firma

Im Herbst 1943 kapitulierte zuerst die amerikanische Decca und schloß einen Vertrag mit der AFM, der sie zu einer Abgabe an die Gewerkschaft für jede verkaufte Platte zugunsten arbeitsloser Musiker verpflichtete - zusätzlich zu den Abgaben für die Urheberrechte. Columbia und RCA-Victor folgten erst im Sommer 1944 [88].

Das Taft-Hartley-Gesetz von 1947 machte die von Pedrillo erzwungenen Abgaben ungesetzlich. Dagegen löste er 1948 einen zweiten Schallplatten-Aufnahme-Streik aus, der aber weniger wirksam war, weil man damals die streikenden amerikanischen Musiker durch ausländische ersetzen konnte. Man einigte sich; es blieb bei einem Fond, dessen Verwaltung einen von beiden Seiten akzeptierten Delegierten übertragen wurde.

Die Prozesse und Streiks zeigen, welche Bedeutung das von den Technikern entwickelte Medium Schallplatte schon zu einer Zeit erlangt hatte, als nur die 78er Platte mit einer maximalen Spielzeit von 4,5 bis 5 Minuten pro Plattenzeit zur Verfügung stand.

(Fortsetzung folgt)
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Das Literaturverzeichnis (die Quellen) zu den Artikeln 1 bis 39

finden Sie am Ende dieser ersten Artikelserie auf einer eigenen Literatur-Seite. Die dann folgenden nächsten 32 Artikel über die Magnetband/Tonbandaufzeichnung finden Sie hier in unserem Magentbandmuseum.

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